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Duisburg: Kindergeld-Abzocke aufgeflogen – Reagierte Behörde zu spät?


Bundesagentur für Arbeit
Kindergeld-Abzocke aufgeflogen: Reagierte die Behörde zu spät?


28.02.2025 - 16:38 UhrLesedauer: 3 Min.
Meldekontrolle durch verschiedene Behörden am Problem-HochhausVergrößern des Bildes
Ordnungsamt und Polizei (Archivbild): Im Oktober 2024 kontrollierten mehrere Behörden die Bewohner im Problem-Hochhaus "Weißer Riese". (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)
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Bei einer Razzia in einem Brennpunkt-Hochhaus in Duisburg haben die Behörden etliche Fälle von mutmaßlichem Kindergeld-Betrug aufgedeckt. Wie war die massive Abzocke überhaupt möglich? Die Bundesagentur für Arbeit reagiert.

Bei einem groß angelegten Einsatz in einem Brennpunkt-Hochhaus in Duisburg haben die Behörden mehrere Fälle von mutmaßlichem Kindergeld-Betrug aufgedeckt. Laut einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit wurden nach der Razzia im Oktober vergangenen Jahres Zahlungen für 59 Kinder eingestellt, die nur zum Schein gemeldet waren. Mehr dazu lesen Sie hier.

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t-online wollte von der Bundesagentur für Arbeit wissen, wie es von Behördenseite überhaupt zu dem massiven Kindergeldschwindel kommen konnte. Geantwortet hat Andre Stephan-Park, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit.

t-online: Herr Park, gab es jemals eine Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, ob alle im Hochhaus "Weißer Riese" gemeldeten Kinder tatsächlich dort wohnen?

Andre Stephan-Park: Bei jedem Antrag auf Kindergeld prüft die Familienkasse, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, sonst wird keine Leistung gewährt. Im Falle der nun aufgedeckten zu Unrecht bezogenen Leistungen gab es zum Zeitpunkt der Antragstellungen keinen Verdachtsmoment. Als dieser entstanden ist, hat die Familienkasse gemeinsam mit weiteren Behörden die Überprüfungen im "Weißen Riesen" durchgeführt.

Über welchen Zeitraum wurde Kindergeld für 59 Kinder gezahlt, die entweder nicht existieren oder nicht in dem Hochhaus "Weißer Riese" leben?

Für die besagten 59 Kinder wurde Kindergeld für durchschnittlich knapp ein Jahr zu Unrecht bezogen.

Wie hoch ist die fälschlich ausgezahlte Summe?

Es wurden 177.000 Euro ausgezahlt. Diese fordert die Bundesagentur für Arbeit nun zurück. Zudem wurden Zahlungen in der Zukunft von 1,2 Millionen Euro verhindert.

Wie setzt sich die Summe über 1,2 Millionen Euro zusammen und auf welchen Zeitraum bezieht sie sich?

Hierbei handelt es sich um eine Hochrechnung ab dem Tag der Leistungseinstellung für die 59 Kinder, bei denen zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass diese das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag weiter bezogen hätten. So kommt die Summe von 1,2 Millionen Euro zustande.

Wie holt sich die Bundesagentur für Arbeit das zu Unrecht geflossene Geld zurück?

Bei zu Unrecht gezahltem Kindergeld handelt es sich um Steuerbetrug. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit führt entweder selbstständig das Ermittlungsverfahren durch oder übergibt entsprechende Fälle an die Staatsanwaltschaft.

Wie viele Fälle von Sozialbetrug beim Kindergeld gibt es jährlich bundesweit? Wie sind die Zahlen insbesondere für 2024?

Beim Kindergeld handelt es sich um eine Steuerleistung, keine Sozialleistung. Dies ist wichtig, da hier auch andere gesetzliche Regelungen gelten. Im vergangenen Jahr hat die Familienkasse rund 140.000 Verdachtsfälle überprüft und in mehr als 100.000 Fällen ein steuerrechtliches Ermittlungsverfahren angestoßen. 2024 bestand bei circa 8.000 Fällen der Verdacht von systematischem, also bandenmäßigem Leistungsmissbrauch, hieraus wurden mehr als 1.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die konkrete Schadenssumme der Verdachtsfälle kann nicht beziffert werden.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt knapp über 321 Millionen Euro an Rückforderungen im Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz durch die Familienkasse festgestellt. Dem gegenüber stehen Tilgungen in Höhe von mehr als 259 Millionen Euro.

Wie will die Bundesagentur Sozialbetrug beim Kindergeld in Zukunft verhindern?

Die Familienkasse geht jedem Verdacht auf Leistungsmissbrauch konsequent nach und arbeitet dabei seit Jahren eng mit den zuständigen Behörden und Kommunen zusammen. Dazu gehören auch gemeinsame überbehördliche Kontrollen wie die des "Weißen Riesen". Bei den Ermittlungsverfahren setzt die Familienkasse auf IT-Unterstützung. Diese bietet die Möglichkeit, übergreifende Tatmuster unabhängig vom Einzelfall zu erkennen und so Verdachtsfälle frühzeitiger zu identifizieren. Weitere Details zu einzelnen Prüfmechanismen, die angewandt werden, können wir aus verfahrenstaktischen Gründen nicht benennen, um den Erfolg nicht zu gefährden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliche Presseanfrage an die Bundesagentur für Arbeit (27.02.2025)
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