Gericht muss entscheiden Hauptstrecke der Bahn in NRW fehlt Genehmigung – von 1846
Ein Rechtsstreit um Lärmschutz an einer Bahnstrecke in Düsseldorf fördert eine Kuriosität zu Tage: Für eine 1846 eröffnete Bahntrasse lässt sich keine Genehmigung finden. Das könnte nun Folgen haben.
Hunderte Züge vom ICE bis zum Güterzug eilen täglich in kurzer Taktfolge durch Düsseldorf-Angermund. Den Stadtteil durchzieht schnurgerade von Süden nach Norden die Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg – eine der wichtigsten Bahntrassen Europas und eine der am stärksten befahrenen. In ihrem Kampf um Lärmschutz haben die Anwohner nun Erstaunliches festgestellt: Für die bereits 1846 im alten Preußen errichtete Bahnstrecke fehle jede Genehmigung, sagen sie. t-online.de berichtete über den kuriosen Rechtsstreit, der nun tatsächlich vor Gericht landet.
An diesem Mittwoch verhandelt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Fall. Vor dem Gericht klagt Anwohnerin Elke Wagner gegen das Eisenbahnbundesamt. Weder für die ursprünglich zweispurige Strecke, noch für den Ausbau auf vier Spuren seien Genehmigungen auffindbar, argumentieren sie und ihr Anwalt Clemens Antweiler. Es habe auch nie eine Planfeststellung stattgefunden. Die Bahn argumentiere mit einem Bestandsschutz für die 170 Jahre alte Strecke, aber für einen Schwarzbau gebe es keinen Bestandsschutz.
Anwohner wollen mehr Lärmschutz
Dabei wollen die Anwohner, wie sie beteuern, den Bahnverkehr nicht zum Erliegen bringen, sondern nachts ruhiger schlafen. Sie fühlen sich hingehalten, weil die versprochenen Lärmschutzwände seit vielen Jahren auf sich warten lassen und nun auch noch mit dem Rhein-Ruhr-Express ein Ausbau auf sechs Spuren ansteht. Sie machen sich für eine aufwendige Tunnellösung stark.
Der Lärm dürfe tagsüber 59 Dezibel und nachts 49 Dezibel nicht überschreiten, verlangt Wagner und beruft sich auf den Immissionsschutz. Nach heutiger Rechtslage sei die Strecke zu laut.
Im alten Preußen gab es noch kein Planstellungsverfahren
Bei der Deutschen Bahn selbst, die in dem Verfahren beigeladen ist, will man sich derzeit nicht äußern. Ein Gerichtssprecher verweist darauf, dass der Lärmschutz bei Eisenbahnen rechtlich durchaus kompliziert sei. Zudem hätten öffentliche Verkehrswege eine Sonderstellung. Das Gericht plane nicht, bereits am Mittwoch ein Urteil zu verkünden.
Das Eisenbahn-Bundesamt steht auf dem Standpunkt, es habe bei einmal genehmigten Strecken gar nicht die Befugnis, nachträgliche Anordnungen zum Lärmschutz zu erlassen. Ein Planstellungsverfahren nach heutigen Maßstäben dürfte es im alten Preußen noch nicht gegeben haben. Was aber nicht heißt, dass damals alles rechtmäßig abgelaufen ist – nach preußischem Recht, versteht sich.
Noch weitere Zugstrecken von Rechtsstreit betroffen
Der Rechtsstreit tangiert auch den Rhein-Ruhr-Express (RRX), eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands. Mit dem milliardenteuren RRX sollen Zehntausende Pendler in NRW schneller und komfortabler vorankommen.
Die 84 Kilometer lange Strecke verbindet Rheinland, Ruhrgebiet und Westfalen und soll die Straßen entlasten, wenn dort endlich alle 15 Minuten ein Zug fährt. Das soll 2030 soweit sein. Ob das so kommt, dürfte auch davon abhängen, wie sich die Elke Wagner vor Gericht schlägt.
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Kein gutes Omen für die Anwohner: Vor fünf Jahren hatte dasselbe Gericht schon einmal über eine Anwohnerklage in Sachen Lärmschutz entschieden. Damals ging es um die sogenannte Betuwe-Bahnlinie (Oberhausen-Rotterdam). Die Anwohner verloren.
- Nachrichtenagentur dpa