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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jetzt geht es vor Gericht Fehlende Genehmigung von 1846 bedroht zentrale ICE-Strecke
Weil die Bahn eine über 170 Jahre alte Genehmigung nicht finden kann, ist die meist befahrene Nord-Süd-Linie Deutschlands bedroht. Anwohner fordern Nachtfahrverbote und Tempolimits – und ziehen vor Gericht.
Im Minutentakt donnern schwere Fracht und schnelle ICE an den Düsseldorfer Vororten vorbei. Sie nutzen die am meisten befahrene Nord-Süd-Bahnlinie Deutschlands. Doch jetzt stellt sich die Frage: Ist die zentrale Schienenverbindung zwischen den Niederlanden und der Schweiz mit täglich 700 Zügen in Teilen ein Schwarzbau? Darüber werden Richter entscheiden. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigte t-online.de, dass es über den zunächst skurril klingenden Vorwurf am 28. August verhandeln wird.
König Friedrich Wilhelm unterschrieb das Eisenbahngesetz
Der Hintergrund ist ernst. Es geht um den Ausbau der Rheinstrecke zwischen dem Ruhrgebiet und Köln von vier auf sechs Gleise. Eine Anti-Lärm-Bürgerinitiative im Düsseldorfer Vorort Angermund will das verhindern und hat die Aufsichtsbehörde Eisenbahnbundesamt auf Einschreiten verklagt. Sie hat bei ihren Recherchen herausgefunden, dass entscheidende Genehmigungen aus der ursprünglichen Bauzeit der Strecke um 1846 fehlen oder möglicherweise nie gegeben wurden. Elke Wagner von der "Initiative Angermund" und ihr Anwalt Clemens Antweiler glauben, dass es sich um einen Schwarzbau handelt.
Schon damals schrieb das preußische Eisenbahngesetz vom 3. November 1838 eine Planfeststellung durch den Staat vor. Im Paragraphen 1 des von König Friedrich Wilhelm III. unterschriebenen Rechtsaktes hieß es: Der Plan sei einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen. In Folge dieser Prüfung werde "unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt". Peinlich: Die DB Netz AG, Eigentümerin der von ICE, Güterzügen, Regional- und S-Bahnen befahrenen Linie, kann die Genehmigung nicht finden.
Der Bahn fehlen weitere Unterlagen
Auch weil noch an einer zweiten Stelle Klagen drohen – weiter südlich in Rheinland-Pfalz fehlen Unterlagen für den Bau dreier Bahntunnel aus dem 19. Jahrhundert – , pocht das Unternehmen auf Bestandsschutz. "Einer fast 200 Jahre alten Infrastruktur aufgrund nicht mehr vorhandener historischer oder sehr alter Unterlagen die Rechtmäßigkeit abzusprechen, entbehrt jeder Grundlage", so die Bahn-Tochter. Das Eisenbahn-Bundesamt ist ähnlicher Meinung.
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Doch ob das so ist, bleibt mindestens bis zum Richterspruch in Düsseldorf offen. Die Kläger aus Angermund verweisen auf die alltägliche Behördenpraxis, bei selbst viele Jahrzehnte alten Eigenheim-Schwarzbauten auf einem schnellen Abriss zu bestehen. "Wenn etwas nicht genehmigt worden ist, gibt es auch keinen Bestandsschutz", so Anwalt Antweiler. Dabei will die Initiative in Düsseldorf eigentlich gar keinen Abriss der zentralen Bahnlinie, sondern bei einem Ausbau auf sechs Gleise deutlich mehr Lärmschutz. Sie hält eine "Einhausung", eine Art Tunnel, für ausreichend – und kurzfristig Nachtfahrverbote und Tempolimits.
- Eigene Recherchen