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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Missbrauch von Professorentitel Gericht erlässt Strafbefehl gegen AfD-Abgeordneten
Der Europaabgeordnete Gunnar Beck wird strafrechtlich belangt. Ermittler gehen davon aus, dass er einen Professorentitel zu Unrecht führte. Er soll eine empfindliche Geldstrafe zahlen.
Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck soll eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro zahlen, weil er seinen Professorentitel mutmaßlich zu Unrecht führte. Das Amtsgericht Neuss hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl gegen den Politiker erlassen. Entsprechende Informationen von t-online bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor, sei allerdings bislang nicht rechtskräftig. Becks Verteidiger habe Einspruch eingelegt.
Becks angeblicher Professorentitel – den er sowohl auf der Internetseite der AfD angab als auch auf dem Wahlzettel für die Europawahl 2019 – war bereits während des damaligen Wahlkampfs in die Kritik geraten: Der "Verfassungsblog" hatte Zweifel angemeldet, ob der AfD-Politiker jemals als Professor angestellt gewesen sei. Seine Partei strich den Titel daraufhin von ihrem Internetauftritt. Beck selbst hatte sein Verhalten jedoch als "juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig" bezeichnet und auf seine Lehrtätigkeit an der SOAS-University in London verwiesen.
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Dort habe er seit vielen Jahren als sogenannter Barrister-at-Law (Rechtsanwalt) und Hochschullehrer gearbeitet. Er führte auch an, die Verwaltung der traditionsreichen Universität Oxford, an der er nicht lehrte, definiere die Berufsbezeichnung "Reader" als eine Position zwischen einem Professor mit Lehrstuhl und einem Associate Professor, also einem außerordentlichen oder Professor ohne Lehrstuhl. Das Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen bestritt allerdings, dass sich daraus in Deutschland ein Professorentitel ableiten lasse.
Nach der Wahl hatte das Europaparlament auf Antrag der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Becks parlamentarische Immunität aufgehoben. Anschließend ermittelte die Behörde gegen den Abgeordneten. Anfang Oktober unterrichtete die Staatsanwaltschaft dann den Justizausschuss vertraulich über den Fortgang des Verfahrens. Beck nahm auf Anfrage von t-online am Montag zunächst keine Stellung zum Strafbefehl. Die genaue Höhe der Tagessätze bezifferte das Gericht auf Anfrage nicht – üblicherweise belaufen sich Tagessätze auf etwas mehr als drei Prozent des Nettoeinkommens.
- Eigene Recherchen
- Verfassungsblog: "Ranks and Titles" (engl.)
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- AfD: Stellungnahme von Gunnar Beck, 14.5.2019
- DLF: "AfD-Europakandidat verwendet offenbar unzulässig Professorentitel"