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"Nordkreuz"-Todesliste: Auch AfD Mecklenburg-Vorpommern in rechter Datensammlung


Partei wurde informiert
Auch AfD Landesverband auf rechter "Todes-Liste"

Von dpa
Aktualisiert am 26.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Stephan E.Vergrößern des Bildes
Stephan E., der Tatverdächtige im Mordfall Walter Lübcke. Foto: Uli Deck. (Quelle: dpa)
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Wer steht auf den Todeslisten der "Prepper"-Gruppierung "Nordkreuz"? Bislang ging man davon aus, dass diese vor allem das linke politische Spektrum umfasst. Das stimmt offenbar nicht.

Die Namensliste der "Prepper"-Gruppierung "Nordkreuz" umfasst offenbar nicht nur Personen und Institutionen aus dem linken politischen Spektrum. Mecklenburg-Vorpommerns AfD-Chef Leif-Erik Holm teilte am Freitag mit, auch seine Partei werde dort aufgeführt.

Darüber habe das Landeskriminalamt die Partei informiert. "Nach Aussage der Behörde bestehen keinerlei Gefährdungsmomente." Nach Holms Meinung ist damit auch der aus seiner Sicht zu beobachtende Versuch insbesondere von Linken, SPD und Grünen gescheitert, die Liste gegen die AfD zu instrumentalisieren.

Bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern waren 2017 Listen mit Namen sichergestellt worden, die unter anderem aus einem Datendiebstahl bei einem Onlineversand von 2015 sowie von öffentlich zugänglichen Internetseiten stammen sollen.

Betroffene werden informiert

Die Bundesanwaltschaft nahm damals Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf, die noch nicht abgeschlossen sind. Zeugenaussagen zufolge war in der Gruppe auch darüber diskutiert worden, dass im Krisenfall "die Personen gesammelt und zu einem Ort verbracht werden sollen, an dem sie dann getötet werden sollen".

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte sich nach langem Zögern entschieden, die auf der "Nordkreuz"-Liste aufgeführten Personen und Institutionen im Land zu informieren. Seit Montag werden dazu Briefe verschickt. Dass dies erst zwei Jahre nach Entdeckung der Liste geschieht, war auf breite Kritik gestoßen.

Die FDP im Bundestag fordert die Berufung einer Ombudsperson. Diese solle die Information von Personen "auf rechtsterroristischen Todes- und Feindeslisten" in Abstimmung mit den Bundesländern koordinieren, verlangte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin Kuhle, in einem Positionspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Länderpolizeien gingen ganz unterschiedlich mit Informationen über solche Listen um, beklagte er. Betroffene müssten aber auf jeden Fall informiert werden.

"Die abstrakte Einschätzung der Behörden, dass keine konkrete Gefahr vorliege, hilft den Betroffenen rechtsextremistischer und rechtsterroristischer Todeslisten regelmäßig nicht weiter", erklärte Kuhle. "Sie dürfen nicht mit ihrer Unsicherheit alleine gelassen werden." Die Betroffenen bräuchten eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich bei Fragen zu ihrer Gefährdung oder zu Gegenmaßnahmen wie Strafanzeigen oder Schutzmaßnahmen wenden könnten.

"Listen bedrohen die Freiheit"

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) warnte davor, Unruhe zu schüren. Oftmals würden die Namen auf diesen Listen voneinander abgeschrieben, sagte er in der ARD. Betroffene sollten seiner Ansicht nach nur dann informiert werden, wenn wirklich Anhaltspunkte für eine Bedrohung oder Gefährdung vorlägen. Eine sorgfältige Prüfung sei stets erforderlich.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Donnerstag erklärt: "Listen, die Angst und Verunsicherung schüren sollen, bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie." Alle Sicherheitsbehörden seien wachsam und arbeiteten Hand in Hand. Bei konkreter Gefährdung würden Betroffene informiert. "Von solch perfiden Einschüchterungsversuchen dürfen wir nicht zurückweichen."


Der Bielefelder Konfliktforscher Andreas Zick forderte verbindliche Regeln für Behörden zum Umgang mit solchen Listen. "Zumindest sollte es Standards für die Meldung geben", sagte der Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Betroffene auf solchen Listen müssten ein Recht auf Auskunft haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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