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Twitter sperrte Sawsan Chebli (SPD) für Mohammed-Kommentar


"Falsche Informationen zu Wahlen"
Twitter sperrte Sawsan Chebli für Mohammed-Kommentar

Von dpa
Aktualisiert am 05.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD): Ihr Twitter-Account wurde mit absurder Begründung gesperrt.Vergrößern des Bildes
Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD): Ihr Twitter-Account wurde mit absurder Begründung gesperrt. (Quelle: imago-images-bilder)
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An die Adresse der AfD gerichtet, schreibt Berlins Staatssekretärin über den Namen Mohammed: "Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!" Wenig später sperrt Twitter den Account.

Der Twitter-Account der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli ist zwischenzeitlich gesperrt worden. Eine Veröffentlichung von ihr, in der es um den Vornamen Mohammed ging, wurde als Verstoß gegen die Regeln der Internet-Plattform gewertet. Das geht aus einem Screenshot hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

"Falsche Informationen zu Wahlen"

Das Unternehmen schrieb an die SPD-Politikerin zur Begründung: "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass dieser Tweet gegen die Twitter Regeln verstößt, insbesondere: Verstoß gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen. Du darfst keine Inhalte veröffentlichen, in denen falsche Informationen zu Wahlen oder zur Wahlregistrierung bereitgestellt werden." Mit dieser Begründung sind zuletzt auch die Accounts einiger anderer Twitter-Nutzer vorübergehend gesperrt worden.

Chebli hatte in einem Tweet Familienmitglieder mit dem Vornamen Mohammed aufgezählt und dazu geschrieben: "Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!" Hintergrund ist eine jüngst veröffentlichte Statistik, wonach Mohammed im vergangenen Jahr der vergleichsweise beliebteste Erstname für Babys in Berlin war. Chebli hatte ihre Twitter-Nachricht an die AfD gerichtet.

Scharfe Kritik an Twitter

Die Politikerin legte Einspruch gegen die Sperrung ihres Accounts durch Twitter ein. Während der Prüfung des Einspruchs war das Nutzen des Accounts nicht möglich. Chebli sagte auf Nachfrage der dpa: "Immer wieder lege ich, so wie viele andere bei Twitter, Beschwerde gegen Tweets ein, die rassistisch, hetzerisch und persönlich bedrohlich sind für mich und für andere. Es passiert nichts. Mein Tweet verstößt gegen nichts." Eine Plattform müsse dafür sorgen, dass sich Menschen sicher fühlen könnten. Deshalb dürften sich nicht "offenbar falsch programmierte Maschinen um die Erkennung von Regelverstößen kümmern".

Nach Cheblis Angaben erreichte sie am Samstagabend gegen 18.00 Uhr die Sperrungsmeldung, bis zum Sonntagnachmittag hatte sie keinen Zugriff auf ihren Account. Das Profil der Politikerin bei Twitter war allerdings weiter sichtbar, es wurde nicht gesperrt. Am Sonntagnachmittag konnte Chebli wieder auf ihren Account zugreifen, auch die bemängelte Kurznachricht war wieder abrufbar. "Ich bin froh, dass Twitter den Fall geprüft und meinen Account jetzt wieder freigeschaltet hat", sagte Chebli.

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Dem Internetportal Golem zufolge ging es anderen Twitter-Nutzern ähnlich, so etwa dem IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler. Am 4. Mai 2019 wurde demnach dessen Account wegen eines Tweets aus dem März 2016 gesperrt. "Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)", hatte Stadler damals nach eigenen Angaben getwittert. Auf seinem Blog schreibt er nun dazu: "Der Vorwurf lautet, ich würde durch diesen Tweet versuchen, Wahlen zu beeinflussen (sic!). Ein drei Jahre alter Witz über AfD-Wähler soll also gegen die Twitter-Regeln verstoßen."

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Twitter hatte Ende April eine neue Funktion zur Europawahl bereitgestellt: So können Nutzer jetzt wahlbezogene falsche und irreführende Informationen melden. Plattformen wie Twitter oder Facebook standen wiederholt in der Kritik, nicht genug gegen digitale Desinformation zu unternehmen. In der Twitter-"Richtlinie zur Integrität von Wahlen" heißt es unter anderem: "Es ist nicht erlaubt, falsche oder irreführende Informationen zur Art und Weise der Teilnahme an einer Wahl oder einer anderen Bürgerabstimmung zu teilen." Und: "Es dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen mit dem Ziel geteilt werden, Wähler einzuschüchtern oder von der Teilnahme an einer Wahl abzuhalten."


Chebli ist seit 2016 Berlins Bevollmächtigte beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales im rot-rot-grünen Senat. Wegen einer Vielzahl von Hass-Nachrichten vor allem von Rechtsradikalen hatte die 40-Jährige im Oktober 2018 ihren Facebook-Account deaktiviert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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