Unzulässige Wahlkampfspenden AfD muss über 400.000 Euro Strafe zahlen
Die AfD muss über 400.000 Euro Strafe zahlen. Grund dafür sind illegale Wahlkampf-Spenden einer Schweizer Firma. Begünstigter war unter anderem Parteichef Jörg Meuthen.
Die Alternative für Deutschland muss wegen unrechtmäßiger Wahlkampfspenden eine Strafe von über 400.000 Euro zahlen. Das hat die Bundestagsverwaltung entschieden, wie sie am Dienstag mitteilte. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet.
Das zuständige Kontrollreferat sanktionierte damit zwei Werbekampagnen, mit denen AfD-Chef Jörg Meuthen und sein Parteifreund Guido Reil im Wahlkampf unterstützt wurden.
In beiden Fällen geht es um Werbekampagnen der Schweizer PR-Agentur Goal AG. Mit der einen wurde der Landtagswahlkampf von AfD-Chef Meuthen 2016 in Baden-Württemberg unterstützt, mit der anderen der Landtagswahlswahlkampf von Reil im Frühjahr 2017 in NRW. Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai.
Meuther erhielt von der Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro. Für Reil hatte die Firma unter anderem Großplakate gedruckt. In seinem Fall belaufen sich die rechtswidrigen Zuwendungen auf 44.500 Euro.
Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass "diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen". In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden – zusammen 402.900 Euro.
AfD-Chef will durch alle Instanzen gehen
Meuthen sprach von einer "rechtsirrigen Position" und kündigte Widerspruch an. "Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden." Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nicht Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.
Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Eine Schweizer Pharmafirma hatte die Summe im Bundestagswahlkampf 2017 in mehreren Tranchen an den Kreisverband überwiesen. Die AfD behauptet, dass das Geld von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt – woran es allerdings erhebliche Zweifel gibt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung.
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Parteispenden sind zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten strenge Regeln. So müssen Spenden von mehr als 50.000 Euro grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet und veröffentlicht werden. Zuwendungen aus dem Ausland sind ab einer Höhe von 1.000 Euro verboten – es sei denn der Spender ist Deutscher oder Bürger der Europäischen Union.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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