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Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen


Eilantrag erfolgreich
Verfassungsschutz darf AfD nicht "Prüffall" nennen

Aktualisiert am 26.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Verfassungsschutz darf die AfD einstweilen nicht als Prüffall bezeichnen.Vergrößern des Bildes
Der Verfassungsschutz darf die AfD einstweilen nicht als Prüffall bezeichnen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen der Partei war die AfD im Januar vom Verfassungsschutz öffentlich zum Prüffall erklärt worden. Die Partei sah sich dadurch an den Pranger gestellt und klagte.

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht (Az.13 L 202/19).

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden Charakter", hatte ein Parteisprecher gesagt. Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu. Der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig", befand das Gericht. Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.

Dem Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

AfD: Haldenwang handelte rechtsstaatswidrig

Die AfD feierte die Entscheidung als Sieg auf ganzer Linie. Parteichef Jörg Meuthen erklärte: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht." Damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie."


Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa
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