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Wahl in Brandenburg: Die möglichen Koalitionen und Umfragen


Abstimmung in Brandenburg
Woidke setzt alles auf eine Karte

Von t-online, dpa, das

Aktualisiert am 23.09.2024 - 07:37 UhrLesedauer: 4 Min.
imago images 0535438190Vergrößern des BildesDietmar Woidke: Bleibt der SPD-Politiker Ministerpräsident in Brandenburg? (Quelle: imago-images-bilder)

Nach den Wahlen in Thüringen und Sachsen steht nun die dritte Landtagswahl des Jahres an. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Am Sonntag wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Doch wer darf eigentlich wählen, und wie stehen die Chancen für die Parteien? t-online liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Wer regiert aktuell in Brandenburg?

Seit November 2019 regiert in dem Bundesland eine sogenannte Kenia-Koalition, angeführt von der SPD zusammen mit CDU und den Grünen. Für Ministerpräsident Dietmar Woidke ist es die dritte Landesregierung, die der SPD-Mann in Potsdam anführt.

Zuvor hatte Woidke zwei Amtszeiten lang in einer rot-roten Koalition mit der Linkspartei regiert. Woidke selbst ist seit August 2013 im Amt. Damals war sein Vorgänger Matthias Platzeck nach einem Schlaganfall zurückgetreten. Woidke war bis dahin Landesinnenminister gewesen.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Insgesamt stehen 16 Parteien zur Wahl, von denen laut den jüngsten Umfragen sechs in den kommenden Landtag einziehen könnten. Erstmals dabei ist neben dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auch die Werteunion, die vom ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, ins Leben gerufen wurde.

Was sagen die Umfragen?

Bislang zeichnete sich ein Wahlsieg der AfD ab: In den aktuellen Umfragen rangieren die Rechtspopulisten auf Rang eins. Allerdings hat die Partei in den vergangenen Monaten in den Umfragen eingebüßt. Zuletzt lag die SPD laut ZDF-Politbarometer nur noch einen Prozentpunkt hinter den Rechtspopulisten. Weit dahinter folgen CDU und das BSW.

Für die Grünen und die Linkspartei dürfte es nur darum gehen, den Einzug in den Landtag zu schaffen. Hoffnung dürfen sich auch die Freien Wähler machen. Bei Einzug eines Direktkandidaten könnten die drei Parteien auch über die Grundmandatsklausel in den Landtag kommen. Ohne Chance gilt dagegen die FDP, die bereits 2019 den Einzug in den Landtag verpasst hatte.

Welche Koalitionen sind möglich?

Rechnerisch wären mit Beteiligung der AfD mehrere Konstellationen möglich. Da aber alle anderen Parteien eine Koalition mit den Rechtspopulisten ausgeschlossen haben, hätte aktuell ein Bündnis zwischen SPD, CDU und BSW wohl als einzige Option eine klare Mehrheit. Beide Parteien hatten zuletzt eine Kooperation auf Landesebene mit der Wagenknecht-Partei nicht ausgeschlossen. Ob die aktuelle Koalition (SPD, CDU, Grüne) ihre Arbeit fortsetzen kann, hängt vor allem daran, ob die Grünen den Einzug in den Landtag schaffen. Allerdings wäre es auch dann möglich, dass eine Mehrheit verfehlt wird.

Ministerpräsident Woidke hatte zuletzt seine politische Zukunft in Brandenburg an einen Wahlsieg geknüpft: "Mein Ziel ist es, gegen die AfD zu gewinnen – und wenn ich gegen die AfD verliere, bin ich weg." Vor der Wahl 2019 hatte die SPD ebenfalls lange hinter den Rechtspopulisten gelegen, konnte am Ende aber die Abstimmung für sich entscheiden.

Für die Regierungsbildung gibt es eine Frist. In der Brandenburger Verfassung heißt es: Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.


  • Im Podcast: CDU-Spitzenkandidat Jan Redmann über mögliche Koalitionen und seine Forderung nach einer strengeren Asylpolitik:
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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind in Brandenburg alle deutschen Staatsbürger, die älter als 16 Jahre sind und die seit mindestens einem Monat in dem Bundesland leben. Insgesamt können 2,1 Millionen Menschen wählen.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?

Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für eine konkrete Person – also eine Politikerin oder einen Politiker –, mit der Zweitstimme für eine Partei. Es handelt sich also sowohl um Personen- als auch um Parteiwahlen.

Die Zweitstimme – auf der rechten Seite des Stimmzettels – hat einen größeren Einfluss. Denn sie bestimmt das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien im Landtag: Die Verteilung der Sitze auf die Parteien wird anhand der Zweitstimmen berechnet.

Die Erststimme auf der linken Seite entscheidet darüber, welche Kandidaten und Kandidatinnen direkt in den Landtag einziehen.

Wann und wie können die Menschen wählen?

Wer am Wahlsonntag nicht in einem Wahllokal seine Stimme abgeben kann oder will, kann auch per Briefwahl abstimmen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss die örtliche Wahlbehörde erreichen. Bei vielen Behörden sind auch Anträge per E-Mail, Fax oder direkt auf der Webseite der Gemeinde möglich. Für eine erfolgreiche Briefwahl hätte der Antrag jedoch bis spätestens vergangenen Mittwoch gestellt werden müssen.

In besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag beantragt werden. Der ausgefüllte Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr vorliegen.

Warum könnte das Ergebnis verfassungswidrig sein?

Der Politikforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung hält es für möglich, dass die Mandatsverteilung in Brandenburg nach der Wahl verfassungswidrig sein könnte. Denn der Brandenburger Landtag ist per Landesverfassung auf maximal 110 Sitze gedeckelt. Sollte die AfD deutlich mehr Direktmandate holen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil an Mandaten zustehen, könnte das der Partei so viele Überhangmandate bescheren, dass innerhalb der 110-Sitze-Regel nicht mehr genug Sitze für die nötigen Ausgleichsmandate der anderen Parteien übrig sind.

Es kommt vor, dass eine Partei durch die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr laut Zweitstimmenanteil zustehen würden. Diese zusätzlichen Sitze nennt man dann Überhangmandate. Um das Gleichgewicht im Landtag wiederherzustellen, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben. Diese Zusatzmandate gewährleisten, dass die Zusammensetzung des Landtags dem Stimmenverhältnis entspricht.

Nach Ansicht des Wissenschaftlers könnte die AfD einen größeren Anteil der Sitze im Landtag bekommen, als sie Zweitstimmen erhalten hat. So würde die AfD unter bestimmten Bedingungen laut dem Forscher auf mehr als ein Drittel der Sitze kommen – dann könnte ohne sie etwa die Landesverfassung nicht mehr geändert werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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