Beschluss des Bundestags Bundeswehr muss homosexuelle Soldaten entschädigen
Jahrzehntelang wurden homosexuelle Soldaten systematisch benachteiligt. Nun muss die Bundeswehr sie rehabilitieren und Entschädigungen zahlen. Spezialkräfte werden zudem künftig schärfer überprüft.
Der Bundestag hat zwei neue Gesetze im Bezug auf die Bundeswehr beschlossen: Deutsche Soldaten, die in früheren Jahren bei ihrem Dienst wegen ihrer Homosexualität diskriminiert wurden, werden dafür rehabilitiert und entschädigt. Gleichzeitig sollen Soldaten mit besonderen wie Fähigkeiten wie etwa das Kommando Spezialkräfte (KSK) schärfer überprüft werden.
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Das Gesetz bezüglich homosexueller Soldaten sieht auch die Aufhebung aller entsprechenden Verurteilungen von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) vor. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.
3.000 Euro pro Person
Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa tausend Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.
Die Regierung weist in dem Gesetz darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit einem Erlass des Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen.
Rechtsextreme Verdachtsfälle nehmen zu
Die neuen verschärften Sicherheitsüberprüfungen betreffen vor allem Soldaten mit besonderen militärischen Fähigkeiten oder in kritischen Bereichen. Häufiger als bisher sollen sie befragt und ihre Internetaktivitäten kontrolliert werden. Als Beispiele nennt das Verteidigungsministerium Kampffertigkeiten, Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln, militärische Taktik oder Kompetenzen für Cyberoperationen.
Damit möchte man vermeiden, dass sie ihre Spezialkenntnisse missbrauchen. Durch eine strengere Kontrolle von Reservisten soll ferner sichergestellt werden, dass sie nur dann Zugang zu Kriegswaffen erhalten, wenn keine Zweifel an ihrer politischen Zuverlässigkeit bestehen.
Die Zahl der rechtsextremen Verdachtsfälle in der Bundeswehr war im vergangenen Jahr auf 477 gestiegen. Vor allem das KSK geriet zuletzt mehrfach in die Schlagzeilen. So wurde bei einem Soldaten in Sachsen ein Waffenversteck gefunden worden. Dem KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr wird zudem angelastet, dass seine Soldaten gehortete oder gestohlene Munition abgeben konnten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
- Nachrichtenagentur dpa