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Kundus-Angriff 2009: Europäischer Gerichtshof entlastet Deutschland


Umstrittener Nato-Einsatz
Menschenrechts-Gericht entlastet Deutschland im Fall Kundus

Von dpa
Aktualisiert am 16.02.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein afghanischer Polizist steht im September 2009 vor einem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus: Bei dem von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriff sind viele Zivilisten gestorben.Vergrößern des Bildes
Ein afghanischer Polizist steht im September 2009 vor einem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus: Bei dem von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriff sind viele Zivilisten gestorben. (Quelle: Jawed Kargar/EPA/dpa-bilder)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich noch einmal mit einem umstrittenen Nato-Einsatz beschäftigt, bei dem zahlreiche Zivilisten umkamen. Es war der tödlichste Angriff auf Befehl der Bundeswehr.

Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichend gewesen. In dem Urteil vom Dienstag gibt die Große Kammer des Gerichts der Bundesrepublik damit recht. Die Entscheidung ist endgültig, Beschwerde kann nicht eingelegt werden. Ein afghanischer Vater hatte in dem Fall geklagt und Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Bei dem Angriff vor mehr als zehn Jahren waren die beiden Söhne von Abdul Hanan getötet worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.

Menschenrechtsanwalt findet Entlastung "enttäuschend"

Der Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat die Entlastung Deutschlands als enttäuschend bezeichnet. Das Urteil enthalte dennoch "einige bemerkenswerte Aspekte", sagte Kaleck, der in dem Straßburger Verfahren Abdul Hanan vertreten hatte, am Dienstag bei einer Online-Pressekonferenz. So sei klargestellt worden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in ähnlichen Fällen anwendbar sei.

"Das Urteil bringt Licht und Schatten", sagte Kaleck, der auch Generalsekretär des in Berlin ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ist. Einerseits sei klar, dass es für Hanan und andere Dorfbewohner, die bei dem vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftangriff Angehörige verloren hatten, enttäuschend sei, dass der EGMR keine Rüge ausgesprochen habe und somit kein strafrechtliches Verfahren mehr in Gang komme.

Auf der anderen Seite sei das Urteil aber international von Bedeutung. Dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Fällen wie dem Kundus-Angriff anzuwenden sei, bedeute für Entscheidungsträger militärischer Aktionen, dass sie sich "auch nachher juristisch zu verantworten haben", betonte Kaleck.

Was in der Nacht des 4. September 2009 in Kundus geschah

Die Bundeswehr war seit sechs Jahren in Kundus im Einsatz, als es zu dem verheerenden Nato-Luftangriff kam. Hintergrund war die Kaperung zweier Tanklaster durch Taliban-Kämpfer in der Nähe des deutschen Feldlagers in der nordafghanischen Provinz. Der deutsche Oberst Klein befürchtete, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das Feldlager und die Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden könnten und ordnete ihre Bombardierung an.

Zwei US-Kampfflugzeuge führten den Angriff auf die Tanklaster aus – obwohl sich in ihrem Umfeld zahlreiche Zivilisten befanden. Über die Zahl der zivilen Opfer gab es zunächst unterschiedliche Angaben. Während der damalige Oberbefehlshaber der US- und NATO-Truppen am Hindukusch, Stanley McChrystal, bereits wenige Tage nach dem Angriff sagte, zivile Opfer könnten nicht ausgeschlossen werden, erklärte der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum selben Zeitpunkt, bei dem Angriff seien ausschließlich etwa 50 "terroristische Taliban" getötet worden. Tage später korrigierte Jung seine Angaben.

Luftangriff führte zu Regierungskrise

Bis heute ist ungeklärt, wie viele Menschen bei dem Luftangriff in Kundus genau getötet wurden. Offiziell ist von 91 Toten und elf Verletzten die Rede; unabhängige Zählungen gehen von 142 Toten aus, darunter dutzende Zivilisten.

In Berlin führte der Luftangriff zu einer Regierungskrise. Die Opposition warf Jung vor, in den Tagen nach dem Bombardement die "Unwahrheit" gesagt und brisante Informationen vertuscht zu haben. Ende November 2009 trat der CDU-Politiker von seinem Amt als Arbeitsminister zurück.

Auch innerhalb der Nato löste der Fall schwere Verstimmungen aus. McChrystal kritisierte offen die Informationspolitik der Bundeswehr, ranghohe deutsche Offiziere wiederum beschwerten sich über "offenbar von den USA gezielt gestreute Fehlinformationen".

Hinterbliebene scheiterten mit Entschädigungsklagen

Der afghanische Familienvater Abdul Hanan wirft Deutschland vor, den Luftangriff nicht ausreichend juristisch aufgearbeitet zu haben. Hanan und andere Hinterbliebene scheiterten mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten. Die Bundesregierung hatte den betroffenen Familien nach eigenen Angaben aber eine "humanitäre Hilfsleistung" in Höhe von je 5.000 Dollar gezahlt.

Im Dezember bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach den Opferfamilien keine Entschädigungen zustehen. Die Karlsruher Richter entlasteten damit auch Klein: Im Falle des Luftangriffs von Kundus habe es zwar nicht ausgeschlossen werden können, dass sich im Umfeld des Bombenabwurfs auch Zivilisten aufhalten. Klein habe aber alle ihm verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft, bevor er den Angriff veranlasste.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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