Nach Klage von Sendern Verfassungsgericht setzt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch
Für Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,5 Milliarden: Das Bundesverfassungsgericht hat den klagenden Sendern im Streit um eine Erhöhung der Beiträge Recht gegeben.
Per Verfassungsbeschwerden haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat. Die Erhöhung gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Die Sender wollen so eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.
Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war damit verfassungswidrig. "Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg.
Sachsen-Anhalt blockierte
Die Verfassungsbeschwerden der Sender waren durch eine Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ausgelöst worden, die im Dezember 2020 eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen allen Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren abgesagt hatte. Die Gebührenerhöhung, die Bestandteil eines Gesetzes zur Änderung des Medienstaatsvertrags ist, kann erst nach Zustimmung durch sämtliche Landtage in Kraft treten. Durch die Blockade in Magdeburg lag sie faktisch auf Eis.
In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine "bedarfsgerechte Finanzierung" erfüllen könnten. Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer "Einflussnahme" auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.
Haupteinnahmequelle der Öffentlich-Rechtlichen
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Für Beitragszahler geht es also um eine Erhöhung von 86 Cent.
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Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.
Nach dem Rundfunkgebührenurteil dringt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf grundlegende Reformen bei der Finanzbedarfsermittlung der öffentlichen Sender. Seine Regierung akzeptiere den Beschluss, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. Es bleibe auch danach aber bei einer "Dilemmasituation". Es werde auch künftig zu Situationen kommen, in denen "frei gewählte Abgeordnete" in Landtagen geplanten Gebührenerhöhungen nicht zustimmen wollten.
Leider enthalte der aktuelle Beschluss des Verfassungsgerichts keinen "Innovationshinweis" zur Lösung dieses bereits seit langem bekannten Grundproblems, ergänzte Haseloff vor Journalisten. Die Richter hätten darin im Wesentlichen die Linie fortgeschrieben, die sie in zahlreichen vorherigen Urteilen zu Rundfunkgebühren und öffentlich-rechtlichem Rundfunk bereits vertreten hätten.
Verfahren habe sich "unter dem Strich gelohnt"
Der Regierungschef betonte weiter, die Akzeptanz der Bürger und der von ihnen gewählten Parlamente sei für alle Entscheidungen zu den Sendern von entscheidender Bedeutung. Künftig müssten daher Verfahren gefunden werden, die das sicherstellten. Die Diskussion um das Vorgehen seines Landes in der Frage der Gebührenerhöhung und das aktuelle Urteil aus Karlsruhe hätten diesen Prozess bereits gefördert. Das Verfahren habe sich "unter dem Strich gelohnt".
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow und ZDF-Intendant Thomas Bellut haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags begrüßt. Buhrow erklärte am Donnerstag in Köln, die Entscheidung versetze "uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen". Bellut erklärte in Mainz: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
DJV: "Schallende Ohrfeige" für Populisten
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Gewerkschaft Verdi begrüßten das Urteil. Es handle sich um ein "gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio", erklärte der DJV-Vorsitzende Frank Überall am Donnerstag in Köln. Für Populisten, die über die Finanzierung Einfluss auf Programminhalte nehmen wollten, sei die Entscheidung hingegen eine "schallende Ohrfeige".
Das für die Medien zuständige Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz wertete das Urteil als "dringend notwendige Klarstellung". Damit sei ein "verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" worden.
Die AfD hingegen übte harsche Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt", sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla. Es sei Zeit für die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell. "Jeder Bürger soll frei entscheiden können, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren will", sagte Chrupalla, der gemeinsam mit Alice Weidel das Spitzenduo der AfD für die Bundestagswahl bildet.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP