t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Kompromiss beim Wahlrecht: Was sich bei den Bundestagswahlen ändern soll


Kompromiss beim Wahlrecht
Was sich bei den Bundestagswahlen ändern soll

dpa, Von Ulrich Steinkohl

Aktualisiert am 26.08.2020Lesedauer: 4 Min.
Bundestagsabgeordnete bei der Abstimmung: Nach der nächsten Wahl könnte der Bundestag noch einmal deutlich größer werden.Vergrößern des Bildes
Bundestagsabgeordnete bei der Abstimmung: Nach der nächsten Wahl könnte der Bundestag noch einmal deutlich größer werden. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
News folgen

Die große Koalition hat sich überraschend auf eine Reform beim Wahlrecht verständigt. Was bringt die Einigung und warum ist die Opposition mit dem Ergebnis unzufrieden?

Die von der großen Koalition geplanten Änderungen am Wahlrecht werden nicht zu einer deutlichen Verkleinerung des Bundestags führen – das haben die Oppositionsparteien und Wahlforscher am Mittwoch übereinstimmend festgestellt. Die Kritik fiel deshalb deutlich aus. Was also bringt die Reform und was konkret wird nun bemängelt? Ein Überblick.

Worauf haben sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD geeinigt?

Im Koalitionsausschuss kam eine Art Stufenmodell heraus. Stufe 1 für die Bundestagswahl 2021 sieht eine Minireform vor, der große Wurf soll dann in Stufe 2 erst 2025 folgen. Für die Wahl 2021 soll es zwei Änderungen geben. Erstens können Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden – unter Wahrung einer ausgewogenen Verteilung der Mandate auf die Bundesländer. Und zweitens sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden, wenn die Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen überstiegen wird. Bei der Zahl von 299 Wahlkreisen soll es bleiben.

Und was bringt das unterm Strich?

Die CSU hat ausgerechnet, dass die beiden Maßnahmen für die Wahl 2021 eine Dämpfungswirkung von etwa 20 Mandaten haben könnten und für 2025 von etwa 60 bis 80 Mandaten. Diese Berechnungen basieren auf dem Bundestag-Wahlergebnis 2017. Wie groß der nächste Bundestag unter den neuen Bedingungen sein wird, ist aber reine Spekulation. Das hänge sehr stark vom Wahlergebnis ab, räumt auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ein.

Wie reagieren die anderen Parteien im Bundestag?

Empört. "Diese Übergangslösung ist unambitioniert und kraftlos und wird ein Anwachsen des Bundestages nicht verhinderten", moniert die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Die Beschlüsse der GroKo beseitigen die Gefahr eines XXL-Bundestags nicht", sagt auch ihr FDP-Kollege Marco Buschmann.

Meckern gehört ja zum Handwerk der Opposition – wie sehen das Andere?

Genauso. Die zwei Maßnahmen, die im kommenden Jahr ein uferloses Anwachsen des Bundestags verhindern sollen, hätten nur "eine sehr schwache bremsende Wirkung", sagt der in Wahlrechtsfragen versierte Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse. Er hat berechnet, dass sie bei der Bundestagswahl 2017 dazu geführt hätten, dass das Parlament nicht 709 Abgeordnete groß geworden wäre, sondern etwa 690. Aber auch das wäre noch der größte Bundestag aller Zeiten gewesen.

Der Wahlforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung spricht von einem "Vabanque-Spiel". Es ließen sich so nur marginale Dämpfungseffekte erzielen. "Das Risiko einer unkalkulierbaren Vergrößerung des Bundestags wird weiterhin in Kauf genommen."

Warum soll das Wahlrecht überhaupt geändert werden?

Das Problem: Der Bundestag wächst und wächst und wächst. Seine Sollgröße liegt seit der Bundestagswahl 2002 bei 598 Abgeordneten. Mit 603 Mitgliedern lag das Parlament damals noch ziemlich nah an dieser Zahl. Seitdem wurde es aber immer größer, wuchs auf 614 Abgeordnete (2005), 622 (2009), 631 (2013) und schließlich 709 (2017). Und bei der Wahl 2021 könnte der Bundestag noch größer werden. Prognosen der Meinungsforschungsinstitute reichen bis zu 822 Sitze – wenn nicht das Wahlrecht geändert wird.

Warum denken die Parteien erst so spät über eine Reform nach?

Das tun sie gar nicht. Schon in der vergangenen Wahlperiode versuchte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), einen Konsens hinzubekommen. Er scheiterte. Sein Nachfolger Wolfgang Schäuble knüpfte an die Bemühungen an. Auch ihm gelang es nicht, eine Kompromisslösung hinzubekommen. Eine von ihm geleitete Kommission ging im vergangenen Jahr ergebnislos auseinander. Seitdem gab es auf der Ebene der Fraktionen Gespräche, die aber auch ergebnislos blieben.

Wer ist dafür verantwortlich?

Diesen Schuh muss sich ganz klar vor allem die CSU anziehen, gefolgt von der CDU. Beide Parteien lehnten es bis vor kurzem kategorisch ab, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Damit blockierten sie über Jahre hinweg alle Reformversuche. Dabei sagt der Mathematiker Hesse: "Die effektivste Maßnahme zur Verkleinerung des Bundestags ist tatsächlich die Verringerung der Zahl der Wahlkreise."

Woran liegt die Sturköpfigkeit der Unionsparteien begründet?

Das erklärt ein Blick auf das Wahlergebnis 2017: Die CSU zog mit 46 Abgeordneten in den Bundestag ein – alle über ein Direktmandat. Die CDU holte 185 ihrer 200 Mandate direkt. Würde die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert, hätten die Unionsparteien also einiges zu verlieren. Die Direktmandate der anderen Parteien: SPD 59, AfD 3, Linke 3, Grüne 1, FDP 0.

Wie geht es jetzt weiter?

Voraussichtlich werden CDU/CSU und SPD versuchen, die Opposition für ihr Modell zu gewinnen. Verhandlungsspielraum haben sie aber nicht – denn ihre Gemeinsamkeiten in dieser Frage sind mit dem Kompromiss vom Dienstagabend aufgebraucht. Auf ein Spiel nach dem Motto "Vogel friss oder stirb" wird sich die Opposition aber nicht einlassen. Vielmehr werden FDP, Grüne und Linke ihren im Bundestag bereits fertig beratenen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen lassen. Dann steht der Gesetzentwurf der Koalition gegen den der Opposition.

Und dann?

Das Wahlrecht kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Und die haben CDU/CSU und SPD ja. Ein äußerst befremdliches Vorgehen wäre dies jedoch allemal: Denn eigentlich sollen so zentrale Fragen für die Demokratie wie das Wahlrecht von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden. Das fordert übrigens auch das Bundesverfassungsgericht, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble kurz vor dem Koalitionsausschuss nochmals in Erinnerung gerufen hat. Das Wahlrecht könnte also wieder in Karlsruhe landen – wie zuletzt 2012.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom