Plagiatsvorwürfe Familienministerin Giffey darf Doktortitel behalten
Die Freie Universität Berlin hat ihr Urteil gefällt: Die SPD-Politikerin Franziska Giffey darf ihren Doktortitel behalten. Ihr war wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen worden. Ganz ungeschoren kommt sie aber nicht davon.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) darf ihren Doktortitel behalten und damit auch ihren Ministerposten. Die Freie Universität Berlin teilte mit, dass das Universitätspräsidium einstimmig beschlossen habe, Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen, den ihr verliehenen Grad "Doktorin der Politikwissenschaft" aber nicht zu entziehen. Die Entscheidung sei nach eingehender Prüfung und einer mehrstündigen Sitzung gefallen.
Der SPD-Politikerin waren unter anderem von den Plagiatsprüfern der Plattform Vroniplag Verstöße gegen Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens vorgeworfen worden. Giffey sei unsorgfältig mit Quellenverweisen umgegangen. Demnach soll es in der Arbeit zahlreiche "Blind- und Fehlzitate" gegeben haben, bei denen Belege in Fußnoten offenbar ungeprüft übernommen worden seien. Ein Vroniplag-Vertreter hatte damals laut "Spiegel" von einem eher mittelschweren Fall gesprochen. Die beanstandeten Mängel seien vor allem deswegen gefährlich, weil sich so Fehler weiterverbreiten könnten.
"Europas Weg zum Bürger"
Giffey selbst hatte die Freie Universität Berlin um eine offizielle Prüfung ihrer Doktorarbeit gebeten und betont, sie habe diese "nach bestem Wissen und Gewissen verfasst". Die FU kam nun zu dem Schluss, dass es in der Dissertation zwar Mängel gebe, dass das Gesamtbild der festgestellten Mängel die Entziehung des Doktorgrades aber nicht rechtfertige.
Die SPD-Politikerin hatte von 2005 bis 2009 im Bereich Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin promoviert. Ihre Arbeit verfasste sie zum Thema "Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft". Giffey untersuchte dabei auch die Lage im Berliner Bezirk Neukölln, wo sie später Bezirksbürgermeisterin war.
Bei einer Aberkennung wäre sie zurückgetreten
In wissenschaftlichen Arbeiten, wie Doktorarbeiten, greifen Autoren immer auch auf vorangegangene Veröffentlichungen anderer Wissenschaftler zum gleichen Thema zurück. Deren Aussagen müssen aber im Text korrekt als fremde Quelle zitiert und in einem Literaturverzeichnis ausgewiesen werden.
Giffey kann damit auch Familienministerin bleiben. Sie hatte für den Fall einer Aberkennung des Titels angekündigt, zurücktreten zu wollen. Wegen des schwebenden Verfahrens hatte sie zudem auf eine Kandidatur für den SPD-Vorsitz verzichtet, obwohl ihr gute Chancen eingeräumt wurden.
"Mit der Entscheidung des Präsidiums ist nun Klarheit geschaffen. Meine Arbeit als Bundesfamilienministerin setze ich weiter mit großem Engagement und viel Freude fort", sagte Giffey laut einer Mitteilung. Die Überprüfung habe im Ergebnis bestätigt, dass sie den Titel zu Recht führe.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP