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Horst Seehofer: Was hat sein "Masterplan" zum Asyl-Streit bislang gebracht?


Ein Jahr nach dem Asyl-Streit
Was hat Seehofers "Masterplan" bislang gebracht?

Von t-online, dru

Aktualisiert am 10.07.2019Lesedauer: 4 Min.
Horst Seehofer: Was hat der "Masterplan" des Bundesinnenministers bislang gebracht?Vergrößern des Bildes
Horst Seehofer: Was hat der "Masterplan" des Bundesinnenministers bislang gebracht? (Quelle: imago-images-bilder)
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Am Streit um die Asylpolitik ging vor einem Jahr fast die Regierungskoalition in die Brüche. Was hat die Machtprobe von Seehofer und seiner CSU gebracht? Welche Punkte des Plans sind umgesetzt? Der Überblick.

Für seinen "Masterplan Migration" war Horst Seehofer zum Äußersten bereit. Vor einem Jahr riskierten der Innenminister und seine CSU den Bruch mit der CDU und stürzten die Regierungskoalition in eine tiefe Krise. Das Ringen um das 63 Maßnahmen umfassende Papier zur Asylpolitik wurde von den Christsozialen zum "Endspiel um die Glaubwürdigkeit" aufgebauscht. Ein mühsam verhandelter Kompromiss verhinderte damals, dass die Regierung vorzeitig platzte.

Nun feiert das Papier sein Einjähriges. Und glaubt man dem Minister, der im Sommer 2018 mehrfach mit Rücktritt drohte, dann ist sein "Masterplan" bereits "in der Substanz vollständig umgesetzt", wie er jüngst der ARD sagte. In einer Auflistung des Innenministeriums wurden 54 der 63 Maßnahmen mit einem grünen Häkchen versehen. Abgehakt und abgeschlossen, so könnte man das verstehen. Doch ganz so ist es nicht.

Tatsächlich darf man einige Punkte aus dem Plan als erledigt betrachten. So sind Flüchtlinge seit Ende vergangenen Jahres verpflichtet, bei der Überprüfung ihres Schutzstatus mitzuwirken. Sie müssen also selbst Nachweise erbringen oder persönlich darlegen, dass weiter Gründe für einen Schutz in Deutschland vorliegen. So wollte es Seehofer. Auch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, auf das die SPD gedrängt hatte und das ebenfalls als Ziel formuliert war, passierte Ende Juni den Bundesrat.

Für Abschiebungen gelten inzwischen ebenfalls verschärfte Regeln. Ein erst jüngst von der Länderkammer verabschiedetes Gesetzespaket weitet die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so aus, dass weniger Abschiebungen scheitern sollen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, können künftig mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden.

Seehofer kann nicht durchregieren

Andere Maßnahmen aus dem "Masterplan" kommen dagegen nur schleppend voran, bei manchen ist eine Umsetzung nicht absehbar. Schwierig ist es unter anderem dort, wo das Innenministerium keine Zuständigkeit hat, wo die Implementierung andere Bundesressorts, die Länderebene oder Absprachen mit den europäischen Partnern tangiert.

Wie etwa bei den im Plan genannten "AnkER"-Zentren. Ihre Einrichtung fällt in die Kompetenz der Länder. "AnkER", das steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Seehofers Heimatbundesland war bei der Frage im vergangenen Jahr vorangeprescht. Zum 1. August 2018 wurden sieben solcher Zentren in Bayern eröffnet, in denen Asylbewerber von der Ankunft bis zur Anerkennung oder Abschiebung das komplette Verfahren durchlaufen sollen.

Der Koalitionsvertrag sah die Einrichtung von Ankerzentren in allen Bundesländern vor, doch bislang folgten nur Sachsen und das Saarland der Idee. In den anderen Ländern sind derartige Zentren aktuell nicht geplant. Dort heißt es, man verfüge über Einrichtungen mit vergleichbaren Strukturen. Was auch bedeutet: Man sieht keinen Bedarf, an bewährten Strukturen etwas zu ändern, nur weil Seehofer es will.

Auch bei der Ausweitung der Zahl der sicheren Herkunftsländer blockieren die Länder. Die Bundesregierung will die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien einbeziehen. Der Bundesrat hat die Entscheidung darüber jedoch vertagt, und es ist nicht absehbar, dass sich Länder mit linker oder grüner Regierungsbeteiligung erweichen lassen könnten.

Ohne Europa geht es nicht

Bei wiederum anderen Maßnahmen bremsen die EU-Partner. Der Masterplan formuliert das Ziel einer europäischen Grenzpolizei ebenso wie das eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Umsetzung beider Projekte ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Diskussion um die Grenzpolizei kommt nicht voran, und bei der Asylpolitik weigern sich einige Länder, gemeinsame Regeln anzuerkennen.

Auch beim Kampf gegen Fluchtursachen kann Seehofers Ressort allein wenig bewirken – ganz abgesehen davon, dass dies eine Herausforderung für Jahrzehnte ist. Das Entwicklungshilfeministerium unter der Leitung von Seehofers Parteikollege Gerd Müller hat seit dem vergangenen Jahr drei neue Beratungszentren in Herkunftsländern eröffnet, die Rückkehrern Hilfe anbieten und Beschäftigungsprogramme vor Ort koordinieren.

Bei der "Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in Griechenland", wie sie der Seehofer-Plan als Ziel ausgibt, hat sich ebenfalls kaum etwas getan. Helfer berichten noch immer von teils katastrophalen Zuständen etwa in den Auffanglagern auf Lesbos. Die Situation erinnert nach den Worten des Europa-Referenten von Caritas International, Gernot Krauß, "eher an Gefängnisse als an eine Situation, wo man sich als Geflohener registrieren kann und auf seine Rechte als Asylant warten kann", wie er dem Domradio sagte.

Und was ist mit jenem Punkt, der den ganzen Ärger im letzten Sommer auslöste, an dem fast die Regierung zerbrach? Es ging um die Frage der Binnengrenzkontrollen. Seehofer und die CSU bestanden darauf, dass Deutschland bestimmte Asylsuchende eigenmächtig und unabgestimmt mit den Nachbarn zurückweisen kann. Merkel und die CDU forderten hingegen eine europäische Lösung und lehnten nationale Alleingänge ab.


Der Kompromiss der Koalitionspartner sah vor, Verwaltungsvereinbarungen mit jenen Ländern in Südeuropa zu schließen, in denen die Geflüchteten zuerst europäischen Boden betreten. Seit vergangenem August bestehen Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien – die Auswirkungen sind jedoch allenfalls marginal. Bis Juni wurden lediglich 20 Asylsuchende abgewiesen, die bereits Anträge in den entsprechenden Ländern gestellt hatten: 18 wurden zurück nach Griechenland geschickt, zwei nach Spanien. Italien sperrt sich gegen ein solches Abkommen.

Verwendete Quellen
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