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Schnell erklärt: Wie Seehofers umstrittene Ankerzentren funktionieren


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Wie Seehofers umstrittene Ankerzentren funktionieren

Von dpa, t-online, dru

Aktualisiert am 01.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Polizei und Sicherheitsdienst vor dem Transitzentrum Manching in Bayern: In den neuen Ankerzentren sollen Asylantragsteller bis zu 18 Monate bleiben.Vergrößern des Bildes
Polizei und Sicherheitsdienst vor dem Transitzentrum Manching in Bayern: In den neuen Ankerzentren sollen Asylantragsteller bis zu 18 Monate bleiben. (Quelle: Alexandra Beier/getty-images-bilder)

Seit Monaten wird über sie debattiert. Jetzt werden die ersten Ankerzentren für Flüchtlinge eingerichtet. Wie die Einrichtungen arbeiten, wo sie stehen und was an ihnen kritisiert wird.

1. Wofür steht der Begriff Ankerzentrum?

Mit einem Rettungsanker für Migranten, die nach Deutschland kommen, hat der Begriff nichts zu tun. Der positive Beiklang dürfte aber gewünscht sein. Der Wortteil "Anker" ist offiziell eine Konstruktion aus An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Das sind die Aufgaben, die diese Zentren künftig gebündelt erfüllen sollen. Die Einrichtungen sind ein zentraler Punkt in den Asylplänen von Innenminister Horst Seehofer, die fast zum Bruch der Koalition geführt hätten.

2. Was sollen die Ankerzentren leisten?

Die Einrichtungen sollen komplette Asylverfahren abwickeln, von der Ankunft bis zur Anerkennung oder Abschiebung. Deshalb sind mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Bundesagentur für Arbeit, Jugendämtern, Justiz- und Ausländerbehörden alle relevanten Behörden vor Ort. In den Zentren sollen Identität und Alter der Flüchtlinge festgestellt werden. Unbegleitete Minderjährige würden anschließend den Jugendbehörden übergeben, Erwachsene in den Ankereinrichtungen bleiben, heißt es im Koalitionsvertrag. Der Aufenthalt dort soll in der Regel maximal 18 Monate dauern, für Familien mit minderjährigen Kindern 6 Monate. Jedes Zentrum soll maximal 1.500 Menschen aufnehmen.

3. Gibt es Vorbilder für die Ankerzentren?

Das Bamf betreibt bereits in allen 16 Bundesländern Ankunftszentren, die ebenfalls die für den Asylprozess relevanten Behörden unter einem Dach vereinen. Der Unterschied: In den neuen Ankerzentren müssen die Antragsteller bis zu einer Entscheidung bleiben. Neu ist aber auch die Möglichkeit, Asylentscheidungen verwaltungsrechtlich direkt überprüfen zu lassen. Die Verantwortung für die Zentren liegt bei den Bundesländern. Bayern will in seinen Ankereinrichtungen Geldleistungen so weit möglich durch Sachleistungen ersetzen. Damit soll nach Vorstellung von Ministerpräsident Markus Söder erreicht werden, dass nur diejenigen kommen, die eine echte Bleibeperspektive haben.

4. Wo entstehen Ankerzentren?

Ab 1. August werden in Bayern in allen sieben Regierungsbezirken Transitzentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen in Ankerzentren umgewandelt: in Manching, Bamberg, Schweinfurt, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf und Donauwörth. Laut Bundesinnenministerium ist Sachsen bereit, sich mit dem Modellstandort Dresden zu beteiligen. "Das Saarland hat Interesse bekundet, da die Voraussetzungen in Lebach gegeben wären, dies wird allerdings derzeit noch geprüft", teilte eine Sprecherin Anfang Juli mit. Laut dpa prüft das Bamf Standorte für Ankerzentren in Gießen (Hessen) und Heidelberg (Baden-Württemberg). Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen lehnen die Einrichtung bislang ab.

5. Welche Kritik gibt es an den Zentren?

Flüchtlingshilfsorganisationen halten das Konzept für verfehlt. "Wenn mehrere Hundert Flüchtlinge ohne Perspektive und ohne Beschäftigung längere Zeit in großen Unterkünften auf sehr engem Raum zusammenleben müssen, führt dies unweigerlich zu Konflikten innerhalb des Zentrums und auch in der Nachbarschaft", sagt etwa Georg Falterbaum, Caritas-Direktor in München und Freising. "Große Anker- oder Transitzentren sind auf Exklusion ausgerichtet, schüren Aggressionen und verhindern Integration."

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigene Recherchen
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