Fachkräftemangel in Deutschland Kabinett beschließt erstmals Einwanderungsgesetz

Seit Jahren klagen deutsche Unternehmen über den Mangel an Fachkräften. Mit einem Gesetz will die Bundesregierung jetzt gegensteuern. Es soll die Einwanderung gut ausgebildeter Arbeitnehmer erleichtern.
Die Bundesregierung hat das erste Einwanderungsgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt vor allem auf Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Sie sollen leichter einwandern können, um den von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel zu lindern.
Mit einem zweiten Gesetzentwurf wird die zuletzt strittige Beschäftigungsduldung für abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber eingeführt. Ihnen droht unter bestimmen Bedingungen vorerst keine Abschiebung mehr, wenn sie bereits seit längerer Zeit einen festen Arbeitsplatz haben. Details wollen die drei Minister für Inneres, Wirtschaft und Arbeit - Horst Seehofer, Peter Altmaier und Hubertus Heil - am Vormittag vorstellen.
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An den beiden Gesetzentwürfen war bis zur letzten Minute gefeilt worden. Die SPD hatte darauf gedrungen, sie noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Entwürfe im parlamentarischen Verfahren noch leicht verändert werden. Der Union ist wichtig, dass abgelehnte Asylbewerber, die ihre wahre Herkunft nicht preisgeben wollen, keine Möglichkeit erhalten, sich einen dauerhaften legalen Status zu verschaffen.
- Nachrichtenagenturen Reuters, dpa