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Nachbar verletzt Privatsphäre: in Haus oder Wohnung: Das können Sie tun


Gesetzliche Regelungen
Fenster im Nachbarhaus: Wann sie illegal sind

Von t-online, jb

Aktualisiert am 07.04.2025 - 07:20 UhrLesedauer: 3 Min.
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Ein Mann späht durchs Fenster: Wer sich ständig beobachtet fühlt, leidet psychisch. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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In dicht bebauten Wohngebieten ist es oft schwer, seine Privatsphäre zu wahren. Oft können Nachbarn von der gegenüberliegenden Wohnung in Ihr Fenster, auf Ihren Balkon oder Ihre Terrasse schauen. Können Sie sich gegen neugierige Blicke anderer wehren?

Wer in einem Reihenhaus oder einem Viertel wohnt, in dem das gegenüberliegende Gebäude nur einen Steinwurf entfernt ist, hat oft dieses Problem: Der Nachbar kann direkt in Ihren Garten oder das Wohn- oder Schlafzimmerfenster blicken. Das ist nicht gerade angenehm. Vor allem, wenn man sich dadurch ständig beobachtet fühlt.

Unter Umständen ist das auch illegal – zum Beispiel, wenn ein neues Fenster nachträglich eingebaut oder ein altes vergrößert wurde. In diesem Fall können Sie sich gegen die Blicke Ihres Nachbarn wehren. Juristen sprechen vom sogenannten Fensterabwehrrecht oder auch Fensterrecht. Es beschreibt die Möglichkeit, sich vor unzumutbaren Einblicken von Nachbargrundstücken zu schützen – zum Beispiel, wenn durch die Nachbarn sensible Bereiche der Privatsphäre verletzt wurden.

Was ist das Fensterabwehrrecht?

Das Fensterabwehrrecht setzt sich aus mehreren einzelnen Gesetzen zusammen, die alle eins gemeinsam haben: den Schutz des Persönlichkeitsrechts und somit das Recht auf Privatsphäre. Die einzelnen Regelungen stehen unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den Landesnachbarrechtsgesetzen sowie den Bauvorschriften der Bundesländer.

Wird Ihr Persönlichkeitsrecht durch bauliche Maßnahmen verletzt, können Sie sich rechtlich dagegen wehren.

Wichtig

Nicht jeder neugierige Blick ist ein Rechtsverstoß. Es kommt auf das Ausmaß und die Beeinträchtigung an.

Folgende gesetzliche Regelungen können Ihnen eine Orientierung bieten:

Bundesland Vorschrift
Baden-Württemberg §§ 3 bis 5 Nachbarrechtsgesetz (NRG)
Bayern Art. 43 bis 45 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BayAGBGB)
Berlin keine gesetzliche Regelung vorhanden
Brandenburg §§ 20 bis 22 Nachbarrechtsgesetz Brandenburg (BbgNRG)
Bremen keine gesetzliche Regelung vorhanden
Hamburg keine gesetzliche Regelung vorhanden
Hessen §§ 11 bis 13 Nachbarrechtsgesetz Hessen (NachbG HE)
Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzliche Regelung vorhanden
Niedersachsen §§ 23 bis 25 Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Nordrhein-Westfalen §§ 4 bis 6 Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW)
Rheinland-Pfalz §§ 34 bis 36 Landes-Nachbarrechtsgesetz (LNRG)
Saarland §§ 35 bis 37 Nachbarrechtsgesetz Saarland (NachbarG SL)
Sachsen keine gesetzliche Regelung vorhanden
Sachsen-Anhalt keine gesetzliche Regelung vorhanden
Schleswig-Holstein §§ 22 bis 24 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein (NachbG SH)
Thüringen §§ 34 bis 36 Nachbarrechtsgesetz (NRG)

Quelle: haufe.de

Liegt eine Baugenehmigung vor?

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob das Fenster neu gebaut, nachträglich eingebaut oder erweitert wurde. Denn dann liegt eine nachträgliche Veränderung des Gebäudes vor, die der Bauvorschrift entsprechen muss. Denn nicht jede bauliche Maßnahme ist automatisch rechtmäßig.

  • Fenster ist baurechtlich genehmigt
    Haben die Nachbarn im Rahmen der ursprünglichen Baugenehmigung das Fenster eingefügt, können Sie sich nicht dagegen wehren. Denn in diesem Fall wurde das Fenster behördlich genehmigt und darauf geachtet, dass durch dessen Errichtung die Privatsphäre anderer Nachbarn gewahrt bleibt.
  • Fenster wurde verändert und nachträglich eingefügt
    Hat eine Veränderung am Gebäude stattgefunden, etwa weil ein Fenster erweitert oder nachträglich eingefügt wurde, kann unter Umständen das Fensterabwehrrecht greifen. Besonders, wenn dem Nachbarn durch das neue oder vergrößerte Fenster Einblicke in schützenswerte Räume wie das Schlafzimmer, Badezimmer oder Kinderzimmer gewährt werden.

Ist Letzteres der Fall, stellen sich die Fragen, ob die Änderung genehmigt wurde und ob dem Nachbarn bewusst ist, welche Wirkung die bauliche Veränderung auf andere hat.

Rechtliche Schritte einleiten?

Wenn Sie sich durch das neue oder veränderte Fenster gestört fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Auch wenn die Situation Sie belastet, gilt dabei: Schuldzuweisungen vermeiden. In dem Gespräch soll es um das gegenseitige Verständnis gehen. Vielleicht ist Ihrem Nachbarn gar nicht bewusst, welche Konsequenzen seine Baumaßnahme hat. Oder er erklärt Ihnen, dass er nicht in Ihre Wohnung blickt, sondern Ausschau nach seinem Haustier oder einem Bekannten auf der Straße hält. Eventuell war ihm nicht bewusst, dass er für die bauliche Veränderung eine Baugenehmigung einholen muss.

Oft kann in einem Gespräch schon eine Lösung gefunden und somit der kostspielige Rechtsweg vermieden werden.

Doch was können Sie tun, wenn der Nachbar nicht einsichtig ist? Dann bleibt Ihnen entweder, die Situation zu akzeptieren und selbst Abhilfe zu schaffen (siehe weiter unten), oder Sie leiten rechtliche Schritte ein. So haben mehrere Gerichte bereits entschieden: Schaut eine Person regelmäßig und gezielt in private Räume anderer, wird unter Umständen das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Zum Beispiel entscheid das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 202/01), dass schon der wiederholte Blick in ein fremdes Schlafzimmer eine unzumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre sein kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich ebenfalls mit einem ähnlichen Fall (Az. V ZR 42/03) und urteilte, dass in bestimmten Fällen die betroffenen Fenster verändert (verkleinert) oder blickdicht gestaltet werden müssen.

Was können Betroffene tun?

Liegt eine behördliche Genehmigung für das Fenster vor, müssen Sie es dulden. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Wahrung Ihrer Privatsphäre sorgen, etwa durch Sichtschutz. Hilfreich können hier Jalousien, Gardinen oder ein Sichtschutz aus Pflanzen sein.

Teilt Ihnen Ihr Nachbar nicht mit, ob eine behördliche Genehmigung vorliegt und haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der baulichen Maßnahmen, können Sie sich unter Umständen an die Informationsdienste der Landesbauämter oder einen Fachanwalt für Baurecht wenden.

Wird festgestellt, dass Ihre Privatsphäre durch das neue oder umgestaltete Fenster schwerwiegend verletzt wurde, können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen (§ 823 Abs. 1 BGB).

Unabhängig davon, ob ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht: Im Nachbarschaftsrecht gilt das Recht auf Rücksichtnahme. Es steht nicht nur für Pflichten, sondern dient als Grundlage für ein gutes und möglichst friedliches Miteinander.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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