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Horst Seehofer und Stamp sagen Treffen ab – Wegen Fall um Sami A.?


Seehofer und Stamp
Wegen Sami A.? Abschiebe-Minister sagen Treffen ab

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2018Lesedauer: 2 Min.
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (l., FDP) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "In den Vorbereitungen des Termins sind auf Arbeitsebene zahlreiche Fragen offen geblieben."Vergrößern des Bildes
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (l., FDP) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "In den Vorbereitungen des Termins sind auf Arbeitsebene zahlreiche Fragen offen geblieben." (Quelle: dpa-bilder)
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In NRW sollte es bei einem Ministertreffen um schnellere Abschiebungen gehen. Der Termin wurde abgesagt. Die Protagonisten stehen beide im Fall Sami A. in der Kritik.

Das Treffen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit dem nordrhein-westfälischen Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf ist überraschend abgesagt worden. In einer Mitteilung des Landesministeriums vom späten Montagabend hieß es: "In den Vorbereitungen des Termins sind auf Arbeitsebene zahlreiche Fragen offen geblieben." Deshalb sei gemeinsam verabredet, die Sommerpause dafür zu nutzen, um auf Arbeitsebene weiter voranzukommen und im Spätsommer das Gespräch zwischen den Ministern nachzuholen.

Bei dem Treffen sollte es um schnellere Asylverfahren und Rückführungen von Gefährdern und Kriminellen gehen. Für Dienstagmittag waren gemeinsame Statements von Seehofer und Stamp geplant gewesen. Der schon länger geplante Termin fiel zusammen mit der Debatte um die umstrittene Abschiebung des als islamistischen Gefährder eingestuften Sami A. von NRW nach Tunesien. An der Rechtmäßigkeit der Abschiebung gibt es Zweifel.

Gerichts rechnete nicht mit Abschiebung

Sami A. war mutmaßlich ein Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden. Er ist als islamistischer Gefährder eingestuft, lebte jahrelang in dem Bundesland und wehrte sich mit rechtlichen Mitteln gegen seine Abschiebung. Am Freitag war er in sein Heimatland ausgeflogen worden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Donnerstagabend entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Jedoch übermittelte es den Beschluss erst am Freitagmorgen, als das Flugzeug mit Sami A. schon in der Luft war – weil es nicht mit einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung rechnete.

"Ich denke, im Ergebnis können wir froh sein"

Das Gericht nannte anschließend die Abschiebung "grob rechtswidrig", sie verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Es will nun, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird.

Das NRW-Flüchtlingsministerium will den Rückholbeschluss nicht akzeptieren. Stamp sagte zuletzt, zum Zeitpunkt des Fluges habe "keine gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgelegen, die der Abschiebung entgegengestanden hätte".

Der Ministerpräsident des Bundeslandes, Armin Laschet, hatte gesagt: "Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät." Der CDU-Politiker weiter: "Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist." Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun.

Verwendete Quellen
  • dpa
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