Dublin-Verordnung Nur noch jeder dritte Asylbewerber darf bleiben

Die Anerkennungsquote für Schutzsuchende in Deutschland ist im laufenden Jahr stark gesunken. Für viele Verfahren werden andere EU-Länder zuständig gemacht.
Die Anerkennungsquote für Schutzsuchende in Deutschland ist nach einem Bericht der "Welt" im laufenden Jahr stark gesunken. Nur noch bei einem von drei Antragstellern komme das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu dem Ergebnis, dass es sich tatsächlich um einen Schutzberechtigten handele, berichtet die Zeitung.
Zwischen Januar und Ende April endeten demnach nur 32,5 Prozent der in diesem Zeitraum 93.381 getroffenen Entscheidungen mit der Vergabe eines der vier Schutztitel. 2017 endeten noch deutlich mehr, nämlich 43,4 Prozent der 603.000 Asylentscheidungen positiv.
Zentralisierung und mehr Personal
"Ein übergeordneter Grund für die Veränderung der Gesamtschutzquote innerhalb eines Zeitraums" müsse "nicht zwingend" vorliegen, zitierte die Zeitung das Bamf. Diese basiere "auf Einzelfällen, die individuell geprüft und entschieden werden". Das Bamf verwies darauf, dass die gesunkene Anerkennungsquote auch mit vielen Verfahrenserledigungen zu tun habe.
"Unter die sonstigen Verfahrenserledigungen fallen beispielsweise die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung“, so das Bamf. "Durch die Einrichtung von drei Dublin-Zentren und Personalaufstockung in diesem Bereich" sei das Vorgehen generell optimiert worden.
Im Rekordjahr 2016 lag die Anerkennungsquote bei 62,4 Prozent. Damals waren wegen der vielen Altfälle mit 696.000 so viele Asylentscheidungen getroffen worden wie noch nie.
- Reuters
- Bericht der "Welt"