t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

AfD und Linke klagen gegen Merz' Schuldenplan vorm Verfassungsgericht


Beim höchsten deutschen Gericht
AfD und Linke klagen gegen Merz' Schuldenplan

Von t-online, ann

Aktualisiert am 10.03.2025 - 16:35 UhrLesedauer: 3 Min.
BundesverfassungsgerichtVergrößern des Bildes
Richter in einem Verfahren (Archivbild): Die AfD will, dass das Verfassungsgericht im Eilverfahren entscheidet. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
News folgen

Die künftige Opposition sträubt sich gegen die geplanten Milliardeninvestitionen von CDU/CSU und SPD. AfD und Linke reichen jetzt Klage beim Verfassungsgericht ein – und zwei Klagen liegen dort bereits vor.

Die künftige Opposition bäumt sich gegen die Pläne von CDU/CSU und SPD auf, noch in dieser Woche in einer Sondersitzung im Bundestag Milliardeninvestitionen für Verteidigung und Infrastruktur zu beschließen. Die Grünen haben am Montagmittag angekündigt, dem Vorhaben nicht zustimmen zu wollen. Die AfD-Fraktion hingegen will noch an diesem Montag beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage und einen Eilantrag gegen das Vorgehen von Union und SPD einreichen. Hinzu kam am Montagnachmittag die Fraktion der Linken, die nach eigenen Angaben gegen die Einberufung des alten Bundestags klagt.

Beim Bundesverfassungsgericht liegen unabhängig davon bereits zwei weitere Klagen zur Sache vor, wie ein Sprecher des Gerichts t-online am Montag sagte. Bei der einen handelt es sich demnach um eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers. Die zweite ist eine Organklage, die mehrere AfD-Politiker um den Juristen und AfD-Abgeordneten Christian Wirth bereits in der vergangenen Woche eingereicht haben.

AfD argumentiert mit alten Mehrheiten

Die Klage im Namen der gesamten AfD-Fraktion kündigte diese in einer Pressemitteilung am Montagmittag an. Darin heißt es, die AfD-Fraktion stütze sich in ihrem Eilantrag auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, "wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte". Die AfD wirft Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) außerdem vor, dass sie nicht, "obwohl explizit verlangt", das nötige Drittel der Abgeordneten für die Einberufung einer Sondersitzung nachweisen könne, sondern dieses Drittel lediglich aus den Fraktionen der Union und SPD "rechnerisch ableite".

Im neuen Bundestag ist die AfD mit 152 Abgeordneten rund doppelt so stark vertreten wie derzeit. Gemeinsam mit den ebenfalls gestärkten Linken könnte sie eine Sperrminorität erreichen – gegen den Willen der beiden Parteien wäre eine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung dann nicht zu erreichen. Die Linke lehnt vor allem die geplanten Investitionen in die Verteidigung ab.

Stephan Brandner, Jurist und Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, teilte mit, juristische Argumente, politische Umstände und "der gesunde Menschenverstand" sprächen für die Auffassung der AfD, dass der alte Bundestag nur in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammengerufen werden dürfte – "nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen".

"Geiselhaft": Zweite Klage aus Reihen der AfD

Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth, der bereits in der vergangenen Woche Organklage beim Verfassungsgericht eingereicht hatte, argumentiert ganz ähnlich wie nun die Fraktion. Er vertritt neben den Abgeordneten Martin Sichert und Christina Baum, die bereits seit 2017 und 2021 im Bundestag sitzen, auch Knuth Meyer-Soltau und Ulrich von Zons. Sie werden als Abgeordnete in den neuen Bundestag einziehen und können deswegen an der für Donnerstag vorgesehenen Abstimmung nicht teilnehmen.

"Einzelne Abgeordneten sind durch dieses Vorgehen in ihren Rechten verletzt", sagte Wirth t-online am Montag. In seiner Argumentation vor Gericht stütze er sich unter anderem auf den Artikel 38 im Grundgesetz, in dem es unter anderem heißt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."

Wirth spricht davon, dass der alte Bundestag den neuen in "Geiselhaft" nehme: "Es kann nicht sein, dass die Abgeordneten des 20. Bundestags über das Haushalts- und Budgetrecht des 21. Bundestags vorab entscheiden, obwohl sie keine Mehrheit mehr haben." Eine Entscheidung des Gerichts erwartet er am Mittwoch, spätestens aber am Donnerstagmorgen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Pressemitteilung der AfD-Fraktion
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom