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AfD-Verbotsverfahren: 113 Erstunterzeichner – Antrag kommt


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113 Erstunterzeichner
Jetzt kommt der Antrag auf AfD-Verbotsverfahren


Aktualisiert am 13.11.2024Lesedauer: 4 Min.
Marco WanderwitzVergrößern des Bildes
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz: Er ist einer der Initiatoren des Gruppenantrags. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa)
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Sollte die AfD verboten werden? Eine Gruppe von Abgeordneten denkt, dass es dafür ausreichend Gründe gibt. Sie hat nun einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin eingebracht. 113 Erstunterzeichner ziehen bisher mit.

Der Startschuss ist gefallen: Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz hat am Mittwoch einen Antrag auf Start eines AfD-Verbotsverfahrens bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eingebracht. Das teilte Wanderwitz t-online mit.

113 Erstunterzeichner unterstützen den Antrag. Am stärksten sind dabei die Grünen mit 55 Abgeordneten vertreten. Es folgt die SPD mit 32, die Linke mit 18, die CDU mit sieben Abgeordneten sowie ein Abgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW).

Wanderwitz hatte den Antrag mit einer Gruppe von Abgeordneten verschiedener Fraktionen ausgearbeitet. Im Oktober, vor dem Aus der Ampelkoalition, hatte Wanderwitz erklärt, der Antrag auf ein AfD-Verbot könnte bereits im Dezember oder Januar im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.

Nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können die Prüfung auf Verfassungswidrigkeit einer Partei und ihr Verbot beim Bundesverfassungsgericht initiieren. Das Gericht fällt die Entscheidung. Das Verfahren gilt als langwierig und kann sich über Jahre ziehen.

Am Mittwoch teilten die Initiatoren des Antrags der Presse per Mail mit: Aus gutem Grund biete das Grundgesetz diese Möglichkeit. Die Voraussetzungen dafür seien zu Recht hoch. Die Abgeordneten seien sicher, dass sie im Fall der AfD gegeben seien. "Wir sind davon überzeugt, dass die AfD keine Partei ist, die ein bisschen rechts steht. Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie."

Razzia und Ampel-Aus führen zu Beschleunigung

Bereits nach dem Ampel-Aus und einer Razzia bei der Terrorgruppe "Sächsische Separatisten" drängte Wanderwitz auf Eile: "Wir haben nach wie vor das Ziel, in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und abzustimmen und damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die "Sächsischen Separatisten" haben sich laut Bundesanwalt mit Schießtrainings auf einen Staatsstreich vorbereitet. Drei der bei der Razzia gegen die Gruppe Festgenommenen waren Mitglieder der AfD und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative". Nach der Razzia hat der AfD-Bundesvorstand ungewöhnlich rasch beschlossen, sie aus der AfD ausschließen zu wollen. Auslöser dafür war auch die Sorge vor dem Verfassungsschutz und einem Verbotsverfahren.

Die Initiatoren des Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren stammen aus verschiedenen Parteien und stehen wegen der Neuwahlen unter Druck. Im nächsten Bundestag dürften die Mehrheiten anders liegen, AfD und CDU/CSU stärker vertreten sein. Das schmälert die Aussichten auf Erfolg – die AfD lehnt den Antrag naturgemäß ohnehin ab, in der Union zeigt man sich äußerst skeptisch.

Erfolgsaussichten ungewiss

Ob der Antrag bei der aktuellen Zusammensetzung des Parlaments mit seinen 733 Abgeordneten eine Mehrheit erhält, ist fraglich. In allen Parteien gibt es Zweifler und Kritiker an dem Vorgehen. Manche Abgeordnete lehnen ein Verbotsverfahren gegen eine so große Partei wie die AfD per se ab. Bei anderen herrscht die Sorge vor, dass der Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern und die AfD daraus Nutzen ziehen könnte.

Eine Rolle für die Erfolgsaussichten des Antrags spielt auch die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Eigentlich hatte der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, angekündigt, dass das Bundesamt in den kommenden Wochen bekannt gibt, ob es die AfD vom "rechtsextremistischen Verdachtsfall" höherstuft, hin zu "gesichert rechtsextrem". Für die Antragsteller wäre das ein wichtiges Signal gewesen. Mehrere Abgeordnete hatten angekündigt, die Einschätzung des Verfassungsschutzes abwarten zu wollen.

Nach übereinstimmenden Medienberichten soll es dazu nun aber nicht mehr in diesem Jahr kommen. Der Grund sind die in wenigen Monaten anstehenden Neuwahlen. Aus Sicherheitskreisen heißt es, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Haldenwang, der scharfer Kritiker der AfD ist, hat zudem gerade angekündigt, für die CDU bei der Bundestagswahl antreten zu wollen. Am Mittwoch teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit, dass er deswegen die Amtsgeschäfte als Präsident des Verfassungsschutzes "ab sofort" nicht mehr wahrnehme.

Antrag fordert Entscheidung des Verfassungsgerichts

Der Entwurf, der t-online vorliegt, trägt den Titel "Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland".

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist". Zum anderen beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist".

Zur Begründung heißt es, eine Partei sei dann verfassungswidrig, "wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Verwiesen wird auch auf "eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" der AfD.

Enge Verbindung zu rechtsextremen Gruppen

Die AfD wird vom Verfassungsschutz bundesweit als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. In drei Landesverbänden gilt sie bereits als "gesichert rechtsextrem".

AfD-Funktionäre pflegen enge Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen. Immer wieder stehen AfD-Abgeordnete vor Gericht. Neben den "Sächsischen Separatisten" steht mit Birgit Malsack-Winkemann auch eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei unter Terrorverdacht und derzeit im größten Terrorprozess der deutschen Geschichte vor Gericht.

*Hinweis der Redaktion: Zunächst hatte Wanderwitz mitgeteilt, dass es 112 Erstunterzeichner gebe. Es sind inzwischen aber 113. Das wurde korrigiert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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