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Afghanistan-Abschiebung: Zwei Straftäter nicht angetroffen


"Trotz intensiver Suche"
Zwei Afghanen wurden für Abschiebung nicht angetroffen

Von dpa, mak, ann

Aktualisiert am 30.08.2024Lesedauer: 3 Min.
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Flugzeug der Qatar Airways (Symbolbild): Es ging ein Abschiebeflug nach Afghanistan. (Quelle: IMAGO/rech/imago)
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Deutschland hat mehrere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Während Menschenrechtler sich empören, konnten offenbar nicht alle Abzuschiebenden angetroffen werden.

Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren hat Deutschland wieder Afghanen in ihr Herkunftsland abgeschoben. Nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser handelte es sich um 28 Straftäter. Alle Betroffenen sind Männer, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Unter den Abgeschobenen sind nach Angaben der beteiligten Länder Sexualstraftäter und gewaltbereite Kriminelle.

Das sächsische Innenministerium teilte mit, die Maschine sei am Morgen vom Flughafen Leipzig/Halle abgehoben. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. Um 12.27 Uhr deutsche Ortszeit landete das Flugzeug in Kabul, wie Daten des Portals "FlightAware" zeigen.

"Trotz intensiver Suche" Täter nicht angetroffen

Eigentlich hätten noch fünf weitere Menschen – also insgesamt 33 – am Freitag abgeschoben werden sollen, wie Abgeordnete berichteten. Zwei der zur Abschiebung Vorgesehenen seien am Morgen nicht angetroffen worden, sagte der FDP-Parlamentarier Manuel Höferlin. Drei weitere seien von den Landesjustizbehörden nicht für die Abschiebung freigegeben worden, weil sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch keinen ausreichenden Teil ihrer Haft hierzulande verbüßt hätten.

Einer der Afghanen, die nicht angetroffen und somit nicht abgeschoben werden konnten, lebte in Sachsen-Anhalt. Er sei wegen mehrfachen Diebstahls in Erscheinung getreten, zuletzt sei gegen ihn wegen räuberischen Diebstahls ermittelt worden, teilte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt auf Anfrage von t-online mit. "Trotz intensiver Suche" habe man ihn nicht angetroffen.

Der Bund habe den konkreten Abschiebungstermin erst Donnerstag mitgeteilt, um ein öffentliches Bekanntwerden zu verhindern. Nach den Maßgaben des Bundes hätten die Personen zuvor nicht in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden, heißt es aus dem Innenministerium von Sachsen-Anhalt weiter.

Zwei weitere Straftäter schob Sachsen-Anhalt demnach erfolgreich ab. Dabei handelte es sich um einen 23- und einen 24-jährigen Afghanen. Einer der Männer sei wegen zweifacher Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Der zweite sei wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden. Aktuell habe die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige geführt.

Video | Scholz zu Abschiebungen: Klares Zeichen für Straftäter
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Quelle: reuters

Abzuschiebende aus mehreren Bundesländern

Die Straftäter hätten mindestens zwei Drittel ihrer Strafe in Deutschland bereits abgesessen, berichteten mehrere Abgeordnete aus einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses. Anwesend waren dort unter anderem Faeser und Bundespolizei-Präsident Dieter Romann. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit immer betont, Straftäter sollten nur abgeschoben werden, wenn sie einen beträchtlichen Teil ihrer in Deutschland verhängten Strafe abgesessen hätten.

Insgesamt waren im Flieger Abzuschiebende aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Hessen. Was über die Straftäter bekannt ist, lesen Sie hier.

Keine diplomatischen Beziehungen zu Taliban

Wie der "Spiegel" berichtete, sollen die Abgeschobenen ein sogenanntes Handgeld von 1.000 Euro erhalten haben. Zumindest für Niedersachsen bestätigte dies das dortige Innenministerium. Das Geld solle reichen, um sechs bis neun Monate den Lebensunterhalt in Afghanistan zu bestreiten. Die Sprecherin erklärte, nach ihren Informationen hätten sich alle beteiligten Bundesländer auf diese 1.000 Euro geeinigt. Mehr zu dem Handgeld lesen Sie hier.

Deutschland unterhält zu den Taliban-Machthabern in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Nach dem tödlichen Messerangriff von Mannheim Ende Mai hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und auch Syrien wieder zu ermöglichen.

Das Vorgehen könnte nun auch eine Blaupause für künftige Abschiebungen nach Afghanistan und möglicherweise auch Syrien sein. Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten zur Abschiebung in diese Länder seit Monaten. Dabei sollen auch Nachbarstaaten wie Usbekistan eine Rolle spielen.

Kritik auch von Menschenrechtlern

Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig befürchtet, dass die Abschiebungen künftig auch auf Afghanen ausgeweitet werden könnten, die nicht zu schweren Straftätern und Gefährdern zählen. Unklar sei auch, wie die Taliban mit den Abgeschobenen verfahren und ob sie etwa in Haft kommen. Die ungewisse Zukunft des Bundesaufnahmeprogramms, das besonders gefährdeten Afghanen Schutz in Deutschland bieten soll, passe "in die politische Atmosphäre der Abwicklung des deutschen Afghanistan-Engagements", kritisierte er weiter.

Die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Julia Duchrow, zeigte sich alarmiert: "Menschenrechte haben wir alle – und niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wo Folter droht", teilte Duchrow mit.

Faeser selbst sagte auf die Frage, ob die Abgeschobenen in Afghanistan sicher seien, es gebe keinen Abschiebestopp für Afghanistan, der den Schritt verhindert hätte. "Insofern gehe ich auch davon aus, dass sie dort sicher sind."

Verwendete Quellen
  • Daten von "FlightAware"
  • Nachrichtenagentur dpa
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