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Abschiebung per Flugzeug: So viel kosten die Charter-Maschinen Deutschland


Es geht um Millionen
So viel zahlt Deutschland für Abschiebungen per Charter-Flieger

Von t-online
Aktualisiert am 30.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Flugzeug startet: Für eigens gemietete Abschiebe-Flieger gibt Deutschland viel Geld aus.Vergrößern des Bildes
Ein Flugzeug startet: Für eigens gemietete Abschiebe-Flieger gibt Deutschland viel Geld aus. (Quelle: Julian Stratenschulte)

Deutschland schiebt viele abgelehnte Asylbewerber per Charter-Flug ab. Das lässt sich das Land einziges kosten.

28 Afghanen hat Deutschland am Freitagmorgen abgeschoben, einige davon Sexualverbrecher – erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren. Alle Betroffenen sind Männer. Gemietet hat die Bundesrepublik dafür ein Flugzeug von Qatar Airlines. Solche Charterflüge sind gängige Abschiebe-Praxis.

Deutschland hat im Jahr 2023 6.488 Menschen per Charterflug, also in eigens dafür gemieteten Maschinen, aus dem Land gebracht. 213 Flüge bezahlte der Staat in der Zeit –insgesamt beliefen sich die Kosten auf mehr als 30 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Gruppierung im Bundestag hervor.

Besonders ins Auge fallen hierbei die sogenannten Mini-Charterflüge, bei denen Maschinen für vier oder weniger Geflüchtete gemietet werden. 17 davon wurden zwischen Jahresbeginn 2023 und Ende März 2024 angemietet, mit denen 45 Menschen abgeschoben wurden. Die reinen Flugkosten für diese 45 Abschiebungen belaufen sich auf 1.332.162 Euro.

Dazu kommen die Kosten für Sicherheitsbegleitung während der Rückführungen. Im Jahr 2023 lagen diese Kosten bei rund 6,5 Millionen Euro, im ersten Quartal 2024 bei 1,97 Millionen Euro.

Großteil der Strafen abgesessen

Die Straftäter, die am Freitagmorgen abgeschoben wurden, hätten mindestens zwei Drittel ihrer Strafe in Deutschland bereits abgesessen, berichteten mehrere Abgeordnete aus einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses, die den Anschlag in Solingen zum Thema hatte. Anwesend waren dort unter anderem Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundespolizei-Präsident Dieter Romann. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit immer betont, Straftäter sollten nur abgeschoben werden, wenn sie einen beträchtlichen Teil ihrer in Deutschland verhängten Strafe abgesessen hätten.

Insgesamt waren im Flieger Abzuschiebende aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Hessen.

Eigentlich hätten noch fünf weitere Menschen – also insgesamt 33 – am Freitag abgeschoben werden sollen, wie Abgeordnete berichteten. Zwei der zur Abschiebung Vorgesehenen seien am Morgen nicht angetroffen worden, sagte der FDP-Parlamentarier Manuel Höferlin. Drei weitere seien von den Landesjustizbehörden nicht für die Abschiebung freigegeben worden, weil sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch keinen ausreichenden Teil ihrer Haft hierzulande verbüßt hätten.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Drucksache 20/11471: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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