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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vor der AfD So soll Deutschlands oberstes Gericht geschützt werden
Gemeinsam mit CDU und CSU plant die Ampel eine Änderung des Grundgesetzes. Ziel: der Schutz des Verfassungsgerichts vor dem Einfluss extremer Parteien.
Die Ampelfraktionen haben zusammen mit der Union einen Vorschlag ausgearbeitet, wie das Bundesverfassungsgericht krisenfester gemacht werden soll. Um das oberste Gericht in Deutschland besser vor dem Einfluss extremer Gruppen und Parteien zu schützen, wollen sie das Grundgesetz ändern.
Die Idee, die die Rechtspolitiker der vier Fraktionen am Dienstag zusammen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt haben, sieht vor, dass der Status und die Struktur des Gerichts in der Verfassung verankert werden. Dazu zählen unter anderem die Amtszeit der Richter mit zwölf Jahren, die Altersobergrenze der Richter mit 68 Jahren, die Zahl der Richter mit 16, die Zahl der Senate mit zwei, der Ausschuss zur Wiederwahl der Richter sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers.
Außerdem soll die Praxis für den Fall geändert werden, dass sich Bundestag oder Bundesrat nicht auf eine Nachbesetzung vakanter Richterstellen einigen können. "Für diesen Fall soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Wahlrecht auch durch das andere Wahlorgan ausgeübt werden kann", heißt es in dem Überblickspapier der Parteien. "In das Grundgesetz soll dazu eine Öffnungsklausel eingefügt werden." So soll sichergestellt werden, dass das Gericht handlungsfähig bleibt. Ist im zuständigen Gremium nach drei Monaten noch kein Nachfolger bestimmt, kann das andere Wahlorgan übernehmen und einen Richter wählen.
"Demokratieverächter greifen unsere Demokratie jeden Tag an"
Justizminister Buschmann sprach in Berlin von einem "guten Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur in unserem Land". Er freue sich, dass der Kompromiss in einer "ganz breiten Allianz von Parlamentariern" gefunden werden konnte.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz schlug warnende Töne an. "Demokratieverächter greifen unsere Demokratie jeden Tag systematisch an", sagte er. "Einseitig besetzte Gerichte drohen zu einem politischen Instrument zu verkommen." Der Konsens, den Status quo zu bewahren, habe die Parteien der Mitte zusammengebracht. Oft sind es die banalen Instrumente, die Gerichte "plattmachen" können, zum Beispiel die Geschäftsordnung eines Gerichts.
Die Unionsabgeordnete Andrea Lindholz lobte derweil die Gespräche mit den Ampelfraktionen: "Es gab bei uns viele, die sehr skeptisch waren, in diesen Prozess einzutreten", sagte sie. "Wir haben hart gerungen, es gab manche Runden, aus denen wir rausgegangen sind. Aber es war ein ganz wichtiger Prozess." Sie dankte Buschmann und den anderen Parlamentariern für die Zusammenarbeit. Die Union sei geschlossen und stehe überzeugt hinter der Einigung.
Vertrauliche Gespräche zwischen Koalition und Opposition
An der Vereinbarung zwischen den Regierungsfraktionen und der oppositionellen CDU/CSU hatten die Abgeordneten lange im Stillen gearbeitet. Dem Vernehmen nach liefen die Verhandlungen bereits seit Beginn des Jahres. Die Gespräche gestalteten sich nach t-online-Informationen teils schwierig, zwischenzeitlich drohte die Union, sie platzen zu lassen.
Dass das Bundesverfassungsgericht "wetterfest" werden soll, hängt vor allem mit dem Erstarken radikaler und extremer Parteien wie der AfD zusammen. Aus Sorge vor einer Einflussnahme auf die Gerichtsbarkeit hatte die Ampelkoalition bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Regelungen zu Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht wie derzeit in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Für eine entsprechende Änderung ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Bei den Beratungen wurden Fragen zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts auch mit Blick auf Erfahrungen in Ungarn, Israel und Polen diskutiert. In Polen hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.
Die Grundgesetzänderung streben die an der Einigung beteiligten Fraktionen für den Herbst an. Der Änderung müssen über den Bundesrat auch die Bundesländer zustimmen, wofür sich Justizminister Buschmann sehr optimistisch zeigte.
- Pressekonferenz in Berlin
- Mit Material der Nachrichtenagenturen Reuters und dpa