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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Beschluss im Bundesrat Was im neuen Klimaschutzgesetz steht
Lange waren sich die Koalitionspartner uneinig, schließlich haben sie sich doch auf einen umstrittenen Kompromiss geeinigt. Nun hat der Bundesrat das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet.
Der Bundesrat hat der Reform des Klimaschutzgesetzes den Weg frei gemacht. Gegner kritisieren, dass die Klimaschutzvorgaben für die Ministerien aufgeweicht werden und nicht mehr jeder Bereich zum Klimaschutz beiträgt. Deswegen hatten sich insbesondere die Grünen lange an dem Gesetz gestört. Daher war eine Bedingung, gleichzeitig ein neues Solarpaket auf den Weg zu bringen, das bereits im vergangenen Monat vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz bereits im vergangenen Juni und August beschlossen. Bis in den April wurde vor allem das Klimaschutzgesetz im Bundestag behandelt. Dann gab es den Durchbruch und die Ampelparteien einigten sich. Nun hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert.
Klimaschutzgesetz: Das steht drin
Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass sich in einem Bereich nichts ändert: Fahrverbote werden nicht kommen. Die hatte Verkehrsminister Volker Wissing ins Spiel gebracht, um die Klimaziele auf Grundlage des alten Gesetzes einzuhalten.
In der neuen Version des Gesetzes bleibt zwar die Verpflichtung bestehen, den Treibstoffausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent seit 1990 zu reduzieren, allerdings soll dies künftig nicht mehr so stark anhand einzelner Sektoren gemessen werden. Bislang galt nämlich: Jeder Sektor hat eigene Klimaziele, die er erfüllen muss. Gelingt dies nicht, müssen im folgenden Jahr Sofortprogramme vorgelegt werden. Der Verkehrsbereich hinkt bei den Vorgaben aktuell hinterher und wäre so auf harte Einschnitte angewiesen gewesen.
Ministerien sollen Klimaschutz gemeinsam erreichen
Auf Grundlage des neuen Gesetzes werden alle Sektoren gemeinsam betrachtet, einzelne Ministerien mit wenig Emissionen in ihrem Bereich können andere kompensieren. Dennoch behält jeder Sektor ein eigenes Ziel. Konsequenzen hat dies aber zukünftig vor allem, wenn die Gesamtziele aufgrund eines Bereiches nicht mehr eingehalten werden.
Darüber hinaus ist in dem Gesetz eine klare Zielsetzung für das Jahr 2040 festgehalten. 88 Prozent beträgt das Einsparziel bis dahin. Die Einhaltung ist ebenso wie das 2030-Ziel verpflichtend für die Bundesregierung.
Dabei verändert sich auch die Messweise. Wurde zuvor stets rückwirkend das vergangene Jahr gemessen, soll nun vorausschauender geprüft werden, ob die Ziele der Zukunft erreicht werden könne. Dabei soll der Bundestag künftig stärker über die Vorgänge informiert werden. Der Expertenrat für Klimafragen soll die Zielverfehlungen und auch die Ziele der EU-Lastenteilung künftig prüfen.
Solarpaket: Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Neben dem Klimaschutzgesetz hatten sich die Ampelparteien auch auf ein Solarpaket geeinigt. Dies verspricht verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und weniger Bürokratie bei der Entstehung neuer Solaranlagen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Hälfte der neuen Solaranlagen auf Gebäude, die andere Hälfte auf Freiflächen wie Felder entfallen.
- Eigene Recherche