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Söder zu Demo in Hamburg: Wer Kalifat will, soll Staatsbürgerschaft verlieren


Nach Demo in Hamburg
Söder will Kalifat-Sympathisanten Staatsbürgerschaft entziehen

Von t-online, jcz

Aktualisiert am 13.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Markus Söder während seiner Rede in München.Vergrößern des Bildes
Markus Söder während seiner Rede in München. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)

Nach einer erneuten Demo von Islamisten in Hamburg hat sich jetzt auch Markus Söder in die Debatte eingeschaltet. Er fordert drastische Konsequenzen.

Markus Söder (CSU) fordert ein hartes Vorgehen gegen alle, die in Deutschland ein Kalifat errichten wollen. Während einer Rede in einem Münchner Bierzelt forderte er, dass all diejenigen, die für die Errichtung eines Kalifats seien, die doppelte Staatsbürgerschaft verlieren sollten, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Söder betonte, dass eine solche Forderung keine religiöse, sondern eine politische sei. Denn die Errichtung eines Kalifats würde eine Abschaffung der Demokratie bedeuten. Es ist nicht das erste Mal, dass Söder den Entzug der Staatsbürgerschaft für Menschen fordert, die ein Kalifat errichten wollen. Schon Ende des vergangenen Jahres sagte er im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe: "Wer für ein Kalifat wirbt, muss die doppelte Staatsbürgerschaft verlieren.“

Buschmann skeptisch

Am Tag vor Söders Bierzeltrede war es erneut zu seiner Demonstration radikaler Islamisten in Hamburg gekommen. Ausgerichtet wurde die Demo auch dieses Mal wieder vom Verein "Muslim Interaktiv". Lesen Sie hier mehr zu diesem Verein. Auf einer Veranstaltung des Vereins vergangenen Monat hielten Demonstranten Schilder mit der Aufschrift "Kalifat ist die Lösung" in die Höhe. Daraufhin kam es zu einer breiten Debatte über den Umgang mit solchen Forderungen.


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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betont aber, dass ein rechtliches Vorgehen gegen Menschen, die Sympathien für die Errichtung eines Kalifats in Deutschland bekunden, schwierig sein dürfte. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte er, dass laut einem Urteil das Bundesverfassungsgericht die Äußerung einer Meinung, auch einer solchen, die gegen das Grundgesetz verstoße, nicht per se strafbar sei.

Erst wenn aktiv auf die Errichtung eines Kalifats hingearbeitet werde, könne dagegen vorgegangen werden. Lesen Sie hier mehr dazu. Sollte sich aber eine Organisation oder ein Verein eine solche Losung zu eigen mache, werde mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgegangen.

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