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Buschmann zu Kalifat-Lob: Absurde Meinung nicht strafbar


Hamburg
Buschmann zu Kalifat-Lob: Absurde Meinung nicht strafbar

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Islamisten-DemoVergrößern des Bildes
Teilnehmer einer Islamisten-Demo hielten bei der Demonstration am 27. April unter anderem ein Plakat mit der Aufschrift "Kalifat ist die Lösung" in die Höhe. (Quelle: Axel Heimken/dpa/dpa-bilder)
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Die Empörung war groß, als Islamisten kürzlich in Hamburg ein "Kalifat" propagierten. Mancher Politiker forderte umgehend ein schärferes Vorgehen der Behörden. Aber geht das so einfach?

Die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland sind nach Darstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann begrenzt. "Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesverfassungsgericht habe aber sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.

Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie "Das Kalifat ist die Lösung" zu ihrer Losung machen würde. "Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen", sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen - "das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall".

Faeser: Sicherheitsbehörden haben islamistische Szene im Visier

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene in Deutschland fest im Visier hätten. "Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern.

Faeser versicherte, auch jene, die Ende April auf einer Islamisten-Demonstration in Hamburg über ein Kalifat fantasiert hätten, stünden im Fokus der Sicherheitsbehörden. "Wir können in unserem Rechtsstaat solche Gruppierungen aber nur verbieten, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind", erklärte die Ministerin.

Islamisten-Demo sorgte für Empörung

Bei einer Demonstration am 27. April in Hamburg war auf Schildern der Schriftzug "Kalifat ist die Lösung" zu lesen gewesen. In Redebeiträgen war außerdem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme in islamischen Staaten gefordert worden. Die Demonstration hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv hat für diesen Samstagnachmittag erneut in Hamburg eine Kundgebung angekündigt. Sie ist laut Polizei an strenge Auflagen geknüpft. Dazu zählen das Verbot, zu Hass oder Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels zu leugnen.

Nach der Demonstration Ende April hatte unter anderem der Unionsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) für eine Gesetzesänderung geworben - damit künftig bestraft werden könne, wer in Deutschland öffentlich zur Errichtung eines Kalifats aufrufe. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr., der Kalif war sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher.

Faeser bezeichnete die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden als richtig. "Das ermöglicht ein sofortiges hartes Einschreiten, wenn aus der Demonstration heraus aggressiv nach einem Kalifat in Deutschland gerufen wird und wenn das Existenzrecht Israels geleugnet oder gegen Juden gehetzt wird." Die Sicherheitsbehörden beobachteten zudem sehr genau, ob gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun verstoßen werde. "Das ist eine Straftat, die auch bei Demonstrationen ein sofortiges Durchgreifen ermöglicht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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