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Soli verfassungskonform: Was Union und SPD jetzt tun sollten


Abgabe verfassungskonform
Was aus dem Soli-Urteil folgen muss

  • Florian Schmidt
MeinungVon Florian Schmidt

26.03.2025Lesedauer: 2 Min.
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Entscheidung aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form als verfassungskonform erklärt. (Quelle: Uwe Anspach/dpa)
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Der Soli darf bleiben. Aber: Er muss es nicht. Zumindest für Unternehmen sollten Union und SPD ihn nun trotzdem abschaffen.

Es hätte die große Entlastung werden können, angeordnet vom höchsten Gericht des Landes. Doch nach dem Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe ist nun klar: Daraus wird nichts. Der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form ist verfassungskonform, auch künftig werden ihn Gutverdiener und Unternehmen weiter zahlen müssen. (Mehr dazu lesen Sie hier.)

Die gute Nachricht: Auf ewig darf es dem Gericht zufolge so nicht weitergehen. Die schlechte: Kurzfristig hilft das denen wenig, die unter dem Soli ächzen. Darum müssen nun Union und SPD, die Koalitionäre in spe, ran – und zumindest einen Teil der Betroffenen finanziell entlasten.

Gemeint sind damit vor allem die Unternehmen in Deutschland. Denn neben den rund sechs Millionen Bürgern, die mehr als 68.413 Euro brutto pro Jahr verdienen und auf einen Teil ihres Einkommens immer noch die Abgabe zahlen, sind es vor allem Betriebe und Einzelunternehmer, die für das jährliche Soli-Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro sorgen.

Gemäß einer Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlen geschätzt rund 600.000 Kapitalgesellschaften in Deutschland noch immer die Abgabe, die einst für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West vorgesehen war. Die Summe, die sie an den Fiskus überweisen, beläuft sich demnach für die Jahre 2020 bis 2028 auf insgesamt 65 Milliarden Euro – extrem viel Geld, das die Firmen so nicht für dringend notwendige Investitionen, Digitalisierung und Modernisierung ausgeben können.

Union und SPD sollten Soli trotzdem abschaffen

Immerhin haben die Verfassungsrichter eingeräumt, dass der Soli keine Dauereinrichtung sein darf. Sobald die Grundlage für seine Erhebung entfällt, die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland also endgültig angeglichen sind, muss auch die Abgabe gestrichen werden. "Derzeit" (und damit meinen die Richter den Zeitpunkt der Beschwerde, das Jahr 2020) gebe es dafür aber keine Evidenz, auch weil sich die Wissenschaft in der Frage uneins ist. "Noch", wie Richterin Christine Langenfeld erklärte. Somit bleibt zumindest die Hoffnung, dass der Soli absehbar entfällt, vielleicht ab dem Jahr 2030, wie es ein in dem Verfahren diskutiertes Gutachten nahelegt.

Bis dahin jedoch ist die künftige schwarz-rote Koalition umso mehr gefragt. Sie muss andere finanzielle Erleichterungen schaffen, wenn schon nicht für gut verdienende Bürger, dann doch zumindest für die Unternehmen. Denn: Die Steuer- und Abgabenlast für die Wirtschaft ist im internationalen Vergleich sehr hoch, zunehmend wird sie zum Standortnachteil. Längst wägen viele Unternehmen ab, ob sie in Deutschland investieren oder gar Arbeitsplätze von hier ins Ausland verlagern.

Union und SPD täten darum gut daran, unabhängig vom Karlsruher Richterspruch den Soli wenigstens für Unternehmen abzuschaffen. Können sie sich darauf nicht einigen, sollten sie immerhin einen Teil der Soli-Einnahmen im Haushalt so verschieben, dass Raum für eine spürbare Reform der Einkommens- und Körperschaftsteuer entsteht. Damit die lahmende Wirtschaft wieder mehr Geld für Wachstumsinvestitionen bekommt – und Deutschland die Rezession endlich hinter sich lassen kann.

Verwendete Quellen
  • Eigene Überlegungen
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