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Einbürgerung: Kann Issa Remmo den deutschen Pass erhalten?


Remmo-Boss will deutschen Pass
Einbürgerung – Wie geht das überhaupt?

Von dpa, t-online, mon

27.03.2024Lesedauer: 4 Min.
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Clan-Boss Issa Remmo hofft auf den deutschen Pass: Doch Wie funktioniert die Einbürgerung? (Quelle: IMAGO)
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Issa Remmo soll einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. Doch wie funktioniert das überhaupt? Könnte der Clan-Boss bald deutscher Staatsbürger werden?

Spätestens seit dem Einbruch in das Grüne Gewölbe von Dresden ist die Großfamilie Remmo in Deutschland bekannt. Doch statt berühmt ist der Clan mit arabisch-libanesischen Wurzeln berüchtigt, denn er ist gefährlich und hat in Deutschland schon zahlreiche Verbrechen verübt: von Geldwäsche über Drogenhandel bis hin zu Mord. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gerichten und begleitet von einem großen Polizeieinsatz, mussten Teile des Clans zuletzt eine Villa im Stadtteil Buckow in Neukölln ganz im Süden Berlins räumen. Jetzt hat sich Clan-Chef Issa Remmo offenbar ein Dorf in Mecklenburg-Vorpommern als Wohnsitz ausgesucht. Dahinter steckt ein gewiefter Plan.

Nach Recherchen des lokalen Onlineportals "Wir sind Müritzer" hat Remmo sich im 1.000-Einwohner-Ort Grabowhöfe nordwestlich von Waren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte niedergelassen. Und nicht nur das: Er soll dort auch die Einbürgerung beantragt haben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll nach "Bild"-Anfrage deutlich an die örtlichen Behörden appelliert haben: "Wir haben im neuen Staatsangehörigkeitsrecht klare rote Linien gezogen: Kein deutscher Pass für Kriminelle, keiner für Antisemiten, keiner für Menschen, die nicht glasklar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, keiner für Männer, die die Gleichberechtigung von Frauen missachten, und kein deutscher Pass für Menschen, die nicht selbst für sich und ihre Familie sorgen können."

Faeser will Einbürgerung erleichtern

Gleichzeitig will die Regierung die Einbürgerung künftig erleichtern – auch weil Deutschland dringend Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll das sogar schon nach drei Jahren möglich werden.

Aber wie genau läuft so eine Einbürgerung eigentlich ab? Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Wie lasse ich mich einbürgern?

Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen. Den Antrag stellt man bei der Einbürgerungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Übrigens: Sich einbürgern zu lassen, ist nicht kostenlos. Die Einbürgerungsgebühr liegt bei 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, werden 51 Euro fällig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bislang müssen Anwärter auf die Staatsbürgerschaft acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Darüber hinaus müssen sie bereits über ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung verfügen. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss geklärt sein und für die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Die Anwärter müssen Deutsch auf dem Niveau B 1 in mündlicher und schriftlicher Sprache beherrschen. Zudem sollte die Person eigenständig für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige sorgen können.

Hinzu kommt die Würdigung deutscher Werte und Lebensverhältnisse. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die Rechts- und Gesellschaftsordnung ist Voraussetzung für die Einbürgerung sowie die Kenntnis über die deutschen Lebensverhältnisse. Eine Person erhält die deutsche Staatsbürgerschaft nur, wenn sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet und sich beispielsweise an die monogame Lebensweise hält. Zudem sollte keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen.

Wie viel Geld muss ich verdienen?

Die Höhe des Einkommens ist nicht genau festgelegt. Entscheidend ist, dass man für sich und seine Familie den Lebensunterhalt sichern kann. Kurz um: Man kann aus seinem Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft bezahlen.

Das heißt aber auch, dass man keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen darf (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn man unverschuldet kein eigenes Einkommen hat - zum Beispiel durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I und BAföG haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf Einbürgerung.

Wie läuft der Einbürgerungstest ab?

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon drei landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Bei jeder Frage müssen aus vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden.

Laut dem Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden. Im Online-Testcenter kann man einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen.

Ostermann: "Kein Pass, sondern sofortige Abschiebung"

Gegen Issa Remmo laufen derzeit diverse Ermittlungen, vorbestraft ist er jedoch nicht. Er lebt bereits seit Jahrzehnten in Deutschland. Auf den ersten Blick verstößt er somit nicht gegen die Bedingungen zur Einbürgerung. Dennoch scheinen die Sicherheitsbehörden alarmiert. Das Innenministerium nennt erklärt auf NDR-Anfrage zu der Sache: "Die Landespolizei und die jeweiligen Dienststellen haben regionale Entwicklungen immer im Blick und sind dazu im regelmäßigen und engen Austausch mit den jeweiligen Gemeinden."

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, hat eine eindeutige Meinung: "Bei Clan-Bossen darf es keine Diskussion geben. Kein Pass, sondern sofortige Abschiebung", fordert er auf X.

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Auch CDU-Innenexperte Christoph de Vries sagte zu "Bild": "Nach meiner Einschätzung besteht null Chance auf Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, da Herr Remmo die Voraussetzungen dafür nicht ansatzweise erfüllt." Mehr zum Remmo-Clan lesen Sie hier.

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