Debatte über Unabhängige Patientenberatung Bericht: Lauterbachs Reform wohl verfassungswidrig
Die Krankenversicherer wehren sich gegen die geplante Reform der Unabhängigen Patientenberatung. Ein neues Gutachten könnte Lauterbachs Pläne durchkreuzen.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) ist nach einem Rechtsgutachten offenbar verfassungswidrig. Das berichtet das "RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND)", dem ein Gutachten der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag der privaten Krankenversicherung (PKV) vorliegt. Darin heißt es demnach, die Patientenberatung, die künftig in Form einer unabhängigen Stiftung organisiert werden soll, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse daher mit Steuergeldern finanziert werden und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Kassen und privaten Krankenversicherer.
"Die Aufgabe der UPD ist ein auf die Gesundheitsversorgung bezogener Verbraucherschutz", werde im Gutachten des Sozialrechtlers Gregor Thüsing argumentiert. Das sei keine Leistung von Kassen und Versicherern, zumal diese auf Inhalt und Umfang der Stiftungstätigkeit keinen Einfluss nehmen dürften, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Private Krankenversicherung gegen "Zwangsfinanzierung"
Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Pläne zur UPD sehen vor, die als gemeinnützige Gesellschaft aufgestellte Anlaufstelle in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Diese solle unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und Interessenskonflikten arbeiten und dauerhaft finanziert werden. Daran hatte es gemäß "RND" Zweifel gegeben, seitdem die UPD von einem Pharmaunternehmen (Sanvartis) betrieben wird.
Die Stiftung soll nach Lauterbachs Plänen beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen errichtet werden und Anfang 2024 die Arbeit aufnehmen. Finanziert werden soll sie mit 15 Millionen Euro jährlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Verbände der Kassen hatten gegen diese Pläne protestiert. Wie das "RND" berichtet, hält die gesetzliche Krankenversicherung die Finanzierung aus Beitragsmitteln für verfassungswidrig und will dagegen klagen.
Die private Krankenversicherung (PKV), die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, versicherte gemäß "RND", die reformierte UPD auf freiwilliger Basis unterstützen zu wollen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sagte dem "RND", die PKV sei zu einer freiwilligen Mitfinanzierung entsprechend ihres Anteils an Versicherten bereit. "Wenn der Gesetzgeber auf die Zwangsfinanzierung verzichtet, könnte die Unabhängige Patientenberatung ihre Arbeit beginnen, ohne mit den rechtlichen und prozessualen Risiken einer verfassungswidrigen Finanzbasis belastet zu sein", sagte Reuther.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- rnd.de: "Lauterbachs Reform der Patientenberatung laut Gutachten verfassungswidrig"