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Corona-Beschlussvorlage: 2G im Einzelhandel, Böllerverbot, Clubs, Bars – das steht im Entwurf


Impfpflicht, 2G in Geschäften
Das steht in der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel

Von t-online, lib

Aktualisiert am 02.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Olaf Scholz und Angela Merkel: Morgen kommen der designierte Kanzler und die geschäftsführende Kanzlerin mit den Länderchefs zusammen.Vergrößern des Bildes
Olaf Scholz und Angela Merkel: Morgen kommen der designierte Kanzler und die geschäftsführende Kanzlerin mit den Länderchefs zusammen. (Quelle: Florian Gärtner/imago-images-bilder)

Heute treffen sich Bund und Länder, um neue Corona-Maßnahmen zu beschließen. Auf die Menschen im Land kommen einige Einschränkungen zu. Was beschlossen werden soll.

Deutschland in der vierten Corona-Welle: Bereits am Dienstag schalteten sich Bund und Länder zusammen, um über die sich verschärfende Corona-Lage zu beraten. Am heutigen Donnerstag sollen bei der offiziellen Ministerpräsidentenkonferenz nun die Beschlüsse gefasst werden.

Das steht in der Beschlussvorlage, die t-online vorliegt:

► Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll kommen, etwa für Beschäftigte in Seniorenheimen und Krankenhäusern. Auch über die allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag "zeitnah" entscheiden. Diese Impfpflicht könnte ab Februar 2022 gelten.

► Die 2G-Regel im Einzelhandel, außer in Geschäften des täglichen Bedarfs. Damit hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. "Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden", steht in der Beschlussvorlage.

► Bei Freizeitaktivitäten soll ebenfalls 2G gelten. Damit können inzidenzunabhängig nur Geimpfte oder Genesene etwa Kinos, Theater und Restaurants besuchen. "Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden", steht in dem Papier. Das ist damit die Option auf 2G plus in diesen Einrichtungen.

► Außerdem sollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten, deren private Zusammenkünfte sollen eingeschränkt werden: "Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken", steht im Papier. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Großveranstaltungen sollen eingeschränkt werden. "Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt", steht in der Beschlussvorlage. Wo genau diese Grenze verlaufen wird, ist noch nicht klar festgelegt: In Innenräumen ist aber bislang eine Obergrenze von bis zu 5.000 Personen angedacht, im Freien von bis zu 10.000 Personen.

► In der Beschlussvorlage ist außerdem angedacht, dass Clubs und Bars voraussichtlich ab einer Inzidenz von über 350 schließen müssen.

► Mehr Berufsgruppen sollen Impfungen verabreichen dürfen. Dafür soll eine gesetzliche Änderung für Apotheker und Zahnärzte geschaffen werden.

Verwendete Quellen
  • Beschlussvorlage
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