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Rechnungshof kritisiert Spahns Corona-Ausgaben


Last für Steuerzahler
Rechnungshof kritisiert Spahns Corona-Ausgaben

Von afp, dpa, ds

Aktualisiert am 10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Mit den Ausgaben in der Corona-Pandemie handelte er sich eine Rüge des Bundesrechnungshofs ein.Vergrößern des Bildes
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Mit den Ausgaben in der Corona-Pandemie handelte er sich eine Rüge des Bundesrechnungshofs ein. (Quelle: imago-images-bilder)
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Unbürokratisch und schnell sollten die Finanzhilfen in der Corona-Pandemie fließen. Dabei schoss die Regierung aber über das Ziel hinaus, rügt der Bundesrechnungshof.

Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik an einer Reihe von Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie geübt. "Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten", heißt es laut "Welt" vom Donnerstag in einem Bericht der Rechnungsprüfer.

Etwa hätte die Erstattung in Höhe von sechs Euro pro Schutzmaske "zu einer deutlichen Überkompensation zu Gunsten der Apotheken" geführt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Gleiches gelte für den ab Februar auf 3,90 Euro pro Maske abgesenkten Erstattungsbetrag. Insgesamt kostete die Abgabe der Masken bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro.

686 Millionen Euro für den Aufbau neuer Intensivbetten

Geprüft wurden auch Zahlungen an Deutschlands Kliniken. "Eine massive Überkompensation aus Steuermitteln" habe es auch bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben, so der Bericht des Rechnungshofs. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 10,2 Milliarden Euro betragen. Bei sinkender Bettenauslastung seien aber bereits die Zahlungen der Krankenkassen für Klinikbehandlungen gestiegen – die Ausgleichszahlungen des Bunds seien dazugekommen.

Das Gesundheitsministerium räumte ein, dass eine Überkompensation für Krankenhäuser aufgetreten sein könne – allerdings "allenfalls" bis zu einer Anpassungs-Verordnung im Juli 2020. Der Rechnungshof bewertet es so: Mit dem Bundesgeld für die Kliniken sei das betriebswirtschaftliche Risiko einer nicht ausreichenden Belegung mitgetragen worden. Denn über normales Maß hinausgehender Leerstand sei weniger auf verschobene Operationen zurückzuführen. Patienten hätten die Kliniken schlicht nicht in Anspruch genommen.

Untersucht hatten die Rechnungsprüfer zudem die Förderung zum Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten. Für den Aufbau neuer Intensivbetten flossen innerhalb eines Jahres bis Anfang März rund 686 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof beanstandete, dass das Gesundheitsministerium allerdings die Zahl tatsächlich aufgestellter und zusätzlich angeschaffter Betten nicht nennen könne. Zugleich erkennt der Rechnungshof an, dass aufgrund der nicht absehbaren Corona-Entwicklung unbürokratische und effektive Finanzhilfen gezahlt werden mussten. Es müsse aber kontrolliert werden, wie die eingesetzten Mittel gebraucht würden.

Kritik wegen Corona-Testzentren

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war zuletzt auch wegen zahlreichen Betrugsfällen in Corona-Testzentren in die Kritik geraten. Nach Informationen der Funke Mediengruppe will Spahn darauf nun mit weniger Geld pro Test reagieren: Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro pro Schnelltest abrechnen können. Das gehe aus der Neufassung der Corona-Testverordnung hervor, berichteten die Zeitungen am Donnerstag.

Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden, etwa indem die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen. Auch soll es mehr Kontrollen geben: "Die Kassenärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen", zitieren die Funke Medien dazu aus der Verordnung. Bei Betrugsverdacht soll umgehend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa
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