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Bundesregierung beschließt Corona-Notbremse – so geht es jetzt weiter


Kritik aus der Opposition
Das ist der Fahrplan für die "Bundes-Notbremse"

Von afp, sid, t-online, sje

13.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Reichstagsgebäude in Berlin: Im hier ansässigen Bundestag muss die Gesetzesänderung noch verabschiedet werden (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Das Reichstagsgebäude in Berlin: Im hier ansässigen Bundestag muss die Gesetzesänderung noch verabschiedet werden (Symbolbild). (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Die Bundesregierung will die einheitliche Corona-Notbremse. Doch das Vorhaben muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Aus der Opposition kommt bereits heftige Kritik.

Die Bundesregierung hat die umstrittenen Regelungen zu Ausgangssperren und Schulschließungen in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Dienstag den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Welche Regeln darin vorgesehen sind, können Sie hier nachlesen. An der Vorlage gibt es Kritik aus dem Bundestag und den Ländern. Deshalb ist noch offen, ob er in der jetzigen Form die parlamentarischen Hürden nehmen wird.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten und dort ebenso wie im Bundesrat kommende Woche beschlossen werden. Der Bundestagsbeschluss ist für Mittwoch geplant. Im Bundesrat müsse dazu eine Sondersitzung einberufen werden, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Mützenich. Zu dieser sei bisher nicht eingeladen worden, hieß es aus Länderkreisen. Die Bundesregierung stuft es aber als nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer ein. Somit müsste der Bundesrat einen Einspruch beschließen, um das Gesetz aufzuhalten.

Beim Infektionsschutzgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Nachdem der Bundestag die Änderung verabschiedet hat, muss der Bundesrat nicht ausdrücklich zustimmen. Die Länder haben hier lediglich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Geschieht dies, wird das Gesetz an den Bundestag zurückverwiesen. Stimmt der Bundesrat mit einer absoluten Mehrheit, also mit mindestens der Hälfte der Mitglieder, für den Einspruch, kann der Bundestag die Länder mit einer absoluten Mehrheit überstimmen. Findet sich im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit für den Einspruch, muss auch der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für das Gesetz stimmen, damit es trotzdem in Kraft tritt.

SPD: Wird noch Verbesserungen geben

Mützenich geht nach eigenen Angaben davon aus, dass "an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen einfließen werden. Grundsätzlich stellte er sich aber erneut hinter das Vorhaben. "Wir sehen mit großer Besorgnis, dass die Intensivkapazitäten noch stärker belastet werden als von den Intensivmedizinern selbst erwartet wurde", sagte der SPD-Politiker. In dieser Lage seien weitere Maßnahmen erforderlich.

FDP-Chef Christian Lindner zog die Sinnhaftigkeit des Gesetzes grundsätzlich in Zweifel. Zwar seien einheitliche Regeln grundsätzlich sinnvoll, aber "es gibt keinen Grund für ein neues Bundesgesetz, dass bereits bei einer Inzidenz von 100 automatisch eine Ausgangssperre zur Folge hat", so Lindner im ARD-"Morgenmagazin".

Linke: Bundesregierung entmachtet Parlament

Ablehnung kam auch von den Linken. Die Bundesregierung wolle sich damit "sehr pauschal Rechte sichern", kritisierte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch am Dienstag im Bundestag. Seine Partei befürchte daher eine Entmachtung des Parlaments. "Wir hoffen auf Nachbesserungen", sagte Bartsch. So seien die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen als Mittel der Pandemiebekämpfung "weitgehend wirkungslos und unverhältnismäßig".

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt unterstützte die Neuregelung dagegen grundsätzlich. Sie bezeichnete jedoch die von der Regierung geplante Regelung als "Notbehelf", notwendig sei hingegen ein "bundesweiter Stufenplan", der neben Schutzmaßnahmen auch Öffnungsperspektiven enthalte. Zudem hält sie Ausgangssperren für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Sie könnten nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht wirke, sagt sie dem Sender "Phoenix". Viele Maßnahmen seien noch nicht ausgeschöpft. "Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, Reuters
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