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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verwirrung um FFP2-Masken Warum erhalten gesunde Kinder Masken-Gutscheine?
Panne oder Schildbürgerstreich? Die Berechtigungsscheine für FFP2-Masken aus Apotheken sind unterwegs – und gehen offenbar auch massenhaft an gesunde Kinder.
Was sollen Ein- oder Zweijährige mit einer FFP2-Maske aus der Apotheke anfangen? Diese Frage stellen sich aktuell offenbar viele Eltern. t-online ist in sozialen Netzwerken auf Dutzende Beiträge gestoßen, in denen sich Väter oder Mütter über Post von der Bundesregierung wundern: Es sind zwei Berechtigungsscheine für Masken. Gegen jeweils zwei Euro Zuzahlung gibt es für Kinder und Jugendliche jeweils sechs Masken mit hoher Schutzwirkung zur Abholung in der Apotheke.
Eigentlich sollen die Scheine derzeit an Menschen älter als 70 sowie an Risikopatienten verschickt werden. Nun erhalten in großer Zahl gesunde Kinder Masken-Bons. In dieser Gruppe sind schwere Verläufe von Covid-19 zwar möglich, aber äußerst selten: In der Statistik der Covid-19-Toten in Deutschland finden sich 13 Kinder und Jugendliche unter 20.
Coupons für FFP2-Masken: Versand verzögert sich vielfach
Für kleine Kinder als Adressaten der Berechtigungsscheine gibt es in den Apotheken in der Regel überhaupt keine passenden FFP2-Masken. Dafür warten andere Risikopatienten und ältere Menschen zwischen 60 und 70 noch auf die Scheine.
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Sie sollen an die Reihe kommen, wenn bei den Kassen der Versand an die Menschen aus Risikogruppen und Versicherte zwischen 70 und 75 abgeschlossen ist. Wer noch älter ist, sollte in der ersten Welle bedacht worden sein. Der Versand verzögert sich, weil die Bundesdruckerei mit der Lieferung der fälschungssicheren Gutscheine nicht hinterher kommt.
So erklärte die AOK plus am Mittwoch, dass ihr für 1,3 Millionen Berechtigte noch 800.000 Berechtigungsscheine fehlen. Auch die Barmer und andere Versicherer berichten von der Verzögerung und Nachfragen von Menschen, die dringend auf Masken angewiesen sind. Die Debeka dagegen hat bereits 650.000 von 800.000 Vouchern verschickt – vielfach auch an Kinder.
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Das Bundesgesundheitsministerium wies zunächst die Verantwortung für die Auswahl der Berechtigten zurück: Die Krankenkassen hätten nach Daten zum Stand 15. Dezember 2020 maschinell ermittelt, welche ihrer Versicherten anspruchsberechtigt sind, erklärte das Ministerium der Rhein-Neckar-Zeitung. Detailfragen sollten dorthin gerichtet werden. Eine Antwort auf eine Anfrage von t-online steht noch aus.
Debeka: "Folgen den Vorgaben"
Kassen geben den Schwarzen Peter zurück: Die Debeka etwa bittet, den Versand an Kinder "mit dem Hinweis darauf zu entschuldigen, dass wir lediglich den Vorgaben der Bundesregierung gefolgt sind." Sie ist die größte private Krankenversicherung vor der DKV.
In sozialen Netzwerken finden sich diverse Berichte, dass dort versicherte Kinder Berechtigungsscheine erhalten haben. Von gesetzlich versicherten Kindern sind solche Schilderungen seltener. Der Verband der Privaten Kranken- und Pflegeversicherer waren zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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Nach den Vorgaben des Bundes erhalten entgegen der zunächst angekündigten Zahl von 27,4 Millionen Nutznießern nun sogar 34,1 Millionen die Coupons, wie Gesundheitsminister Jens Spahn in der vergangenen Woche überraschend erklärte.
Eltern rätseln über Grund
Das habe sich nach einem Abgleich mit Versichertendaten der Krankenkassen ergeben. Wieso sich die Gruppe der neu hinzugekommenen aus fast sieben Millionen Berechtigten zusammensetzt, blieb dabei unklar. Ausschlaggebend war laut Kassen eine Liste von Diagnosen – erstellt seit Januar 2019. Und Alter war kein Ausschlusskriterium, so die Debeka.
Wer Anspruch auf FFP2-Masken hat:
Anspruch auf Schutzmasken haben Personen über 60 oder mit den folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren:
• chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
• chronische Herzinsuffizienz,
• chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
• Demenz oder Schlaganfall,
• Diabetes mellitus Typ 2,
• aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder laufende Chemo- oder Radiotherapie mit Folgen fürs Immunsystem
• stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
• Trisomie 21,
• Risikoschwangerschaft.
Nun rätseln Eltern vielfach, welche Diagnosen dazu geführt haben könnten, dass ihre Kinder in eine Gruppe der Risikopatienten gelandet sind. Am häufigsten dürfte bei Kindern dabei Asthma bronchiale zutreffen: Nach Zahlen aus der RKI-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (KIGGS) kommt dieser Befund jährlich bei rund vier Prozent der Kinder unter 18 von den Ärzten.
Viele Eltern können sich aber mit der Krankengeschichte ihres Kindes den Berechtigungsschein dennoch nicht erklären. Ein Debeka-Sprecher sagte t-online, für die Ermittlungen der Berechtigten seien alle Arzt-Diagnosen seit Januar 2019 herangezogen worden. Darunter könne auch der Verdacht auf Asthma bronchiale sein. Für den Versicherer sei nicht ersichtlich, ob der sich dann bestätigt. Er könne nicht sagen, ob die Diagnose bei privat versicherten Kindern häufiger auftauche als bei gesetzlich versicherten.*
Bund plant Milliarden ein
Für die Maskenverteilung an Risikopatienten und Alte hatte der Bund 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Dass sich nun 34,1 statt 27,4 Millionen Menschen jeweils 12 Masken aus Apotheken gegen Zuzahlung holen dürfen, könnte demnach Mehrkosten von weit über 450 Millionen Euro bedeuten. Die Kassen zahlen die Masken nicht, die Apotheken bekommen jede Maske vom Bund mit sechs Euro vergütet. Der Eigenanteil der Kunden von zwei Euro für je sechs Masken wird angerechnet.
Wenn Apotheken günstig einkaufen konnten, kann das ein einträgliches Geschäft sein. Etliche Apotheken werben auch damit, Kunden die Selbstbeteiligung zu erlassen oder den Betrag zu spenden.
*Der Text wurde mit der Stellungnahme des Debeka-Sprechers aktualisiert.
- Eigene Recherchen
- Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken
- rnz.de: "Was sollen Vierjährige mit FFP2-Masken?"
- debeka.de: Eine besondere Situation für alle
- RKI: KiGGS-Bericht zu Athma bronchiale
- Youtube: Pressekonferenz: Jens Spahn zur Digitalisierung von Versorgung und Pflege