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Amin K.: Der Spionagefall in Angela Merkels Bundespresseamt


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Amin K. unter Verdacht
Der Spionagefall in Merkels Presseamt


26.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Angela Merkel 2019 bei einer Pressekonferenz: Im Besucherdienst des Bundespresseamtes soll ein Mitarbeiter jahrelang spioniert haben.Vergrößern des Bildes
Angela Merkel 2019 bei einer Pressekonferenz: Im Besucherdienst des Bundespresseamtes soll ein Mitarbeiter jahrelang spioniert haben. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Im Auftrag eines Geheimdienstes soll ein Mitarbeiter von Merkels Sprecher Infos aus der Behörde besorgt haben. Auch Namen gab er womöglich weiter. Welche Informationen flossen noch ab?

Neu war Amin K. nicht in der Behörde. Als die deutsche Spionageabwehr auf den Verdächtigen aufmerksam wird, ist er seit fast 20 Jahren im Bundespresseamt tätig. Abteilung 4, Unterabteilung 41, Referat 413, Besucherdienst. Er ist nicht in herausragender Stellung tätig, von seinem Vorgesetzten Steffen Seibert trennen ihnen einige Gehaltsstufen und Kompetenzen. Und trotzdem erhärtet sich der Verdacht: "Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht". Im Dezember 2019 schlägt das Bundeskriminalamt zu.

Neue pikante Informationen

Nun muss sich K. vor Gericht verantworten. Der Generalbundesanwalt hat vor dem Landgericht Berlin Anklage erhoben, im Februar startet der Prozess. Die Ermittler sind überzeugt: Mindestens seit 2010 hat der heute 66-Jährige im Bundespresseamt für den ägyptischen Geheimdienst GIS gearbeitet. Seine Mutter stammt von dort, er soll für seine Dienste deswegen Gegenleistungen und Vergünstigungen erhalten haben. Nun werden neue pikante Details zu den Informationen bekannt, die er möglicherweise beschaffte.

Anders als bislang angenommen, beschränkte sich seine Tätigkeit mutmaßlich nicht darauf, deutsche Medien auf Ägyptenbezüge in der Innen- und Außenpolitik auszuwerten. Behält die Bundesanwaltschaft mit ihrer Anklage recht, dann war K. auf andere Mitarbeiter im Amt und im Bundestag angesetzt. Sprich: Er vermittelte Kontakte zu weiteren möglichen Quellen und gab Informationen über sie weiter.

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So habe K. seinem Führungsoffizier im Jahr 2019 die Namen von fünf aus Syrien stammenden Mitarbeitern des Bundespresseamts durchgestochen, heißt es seitens des Gerichts. Jahre zuvor sei auch ein Versuch gescheitert, einen Übersetzer im Sprachendienst des Bundestags zur Zusammenarbeit zu bewegen. Der habe abgelehnt. K. habe dafür aber mehrere Treffen mit GIS-Mitarbeitern organisiert.

Welchen Zugriff hatte K. auf Daten?

Ohnehin sei besonders Wichtiges persönlich besprochen worden, heißt es in einer Zusammenfassung des Falls durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Kommuniziert habe K. mit dem GIS immer konspirativ, sowohl über Telefon als auch über Messenger-Dienste. Neben seiner Medienauswertung sei er auch immer wieder für konkrete Anfragen kontaktiert worden, die er mithilfe "der Recherchemöglichkeiten des Bundespresseamts" beantwortet habe, teilt das Landgericht mit.

Auch diese Information ist neu: Bislang hatte das Bundespresseamt sich zu dem Fall weitestgehend bedeckt gehalten. Auf Daten "aus dem Arbeitsprogramm des Besucherdienstes in andere Datenbanken des Bundespresseamtes, insbesondere CvD, Akkreditierung und Medienbetreuung" habe K. aber nicht direkt zugreifen können, sagte ein Sprecherin als der Fall im Sommer bekannt wurde. Welche Recherchemöglichkeiten nutzte er also und zu welchem Zweck? Das Bundespresseamt hat eine t-online-Anfrage dazu nicht beantwortet.

"Hauptaufklärungsziel": Muslimbruderschaft

Über die Aufklärungsbemühungen des ägyptischen Geheimdienstes in Deutschland generell ist dem Verfassungsschutz bekannt, dass der Militärstaat unter Machthaber Abd al-Fattah as-Sisi vor allem die Exil-Opposition in Deutschland ausspioniert. Besonders die islamistische Muslimbruderschaft ist laut Verfassungsschutz für den Auslandsnachrichtendienst von Interesse. In Ägypten ist sie als Terrororganisation verboten, gilt aber als bedeutsamste Opposition und verfügt in Deutschland über rund 1.300 Anhänger. "Hauptaufklärungsziel" sei sie in Deutschland, heißt es in der Sprache des Amtes. Auch über sie soll K. seinen Führungsoffizieren berichtet haben.

Ob der 66-Jährige bislang zu den Vorwürfen Stellung bezogen hat oder es im Prozess tun wird, ist nicht bekannt. Das Bundespresseamt wollte sich zu mehreren Fragen, die t-online gestellt hat, nicht äußern. Unter anderem ließ ein Sprecher die Fragen unbeantwortet, ob das Dienstverhältnis mit K. fortbesteht und ob der Fall Konsequenzen für routinemäßige Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter hatte. Die Verhandlung in Berlin beginnt am 23. Februar. Bislang sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Update, 27. Januar, 11.31 Uhr: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Prozess starte am Mittwoch, 27. Januar. Tatsächlich sollte er am Donnerstag, 28. Januar, starten. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Update, 27. Januar, 15.15 Uhr: Das Gericht teilte soeben mit, dass der Prozessbeginn auf den 23. Februar verschoben wird. Der Text wurde angepasst.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Berlin: Presseinformation vom 21.1.2021
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: BfV-Newsletter Nr. 4/2020
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2019
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