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Tönnies-Adressliste: Keine Maßnahmen gegen NRW-Landesregierung


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Datenschutz muss zurückstehen
Tönnies-Adressliste – keine Maßnahmen gegen Ministerium


Aktualisiert am 13.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW ergreift keine Aufsichtsmaßnahmen gegen das Gesundheitsministerium.Vergrößern des Bildes
Ministerpräsident Armin Laschet (2.v.l.) und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (3.v.l.): Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW ergreift keine Aufsichtsmaßnahmen gegen das Gesundheitsministerium. (Quelle: Ralph Sondermann/imago-images-bilder)

Nach dem Corona-Ausbruch im Schlachthof Tönnies verteilte die Landesregierung die Adressen der Beschäftigten über drei Regierungsbezirke. Konsequenzen hat das wohl keine.

Die Verteilung der Tönnies-Adressliste an Hunderte Pflegeeinrichtungen durch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat keine datenschutzrechtlichen Konsequenzen. Die Landesdatenschutzbeauftragte habe "von Aufsichtsmaßnahmen abgesehen", teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von t-online.de mit. Aufgrund des Corona-Ausbruchs im Schlachthof Rheda-Wiedenbrück sei "die Notwendigkeit zu berücksichtigen, in kürzester Zeit wirksame Maßnahmen ergreifen zu müssen".

Adressen von 7.400 Beschäftigten

Nach dem Ausbruch hatte das Gesundheitsministerium unter Karl-Josef Laumann (CDU) per Erlass angeordnet, die bei Tönnies sichergestellte Adressliste von 7.400 Beschäftigten an alle Pflegeeinrichtungen in den Regierungsbezirken Detmold, Münster und Arnsberg weiterzuleiten. Auch wenn in dem Excel-Dokument keine Namen enthalten waren, waren Rückschlüsse auf individuelle Beschäftigte möglich und gewünscht. "Frag den Staat" machte den Erlass kürzlich per Informationsfreiheitsgesetz verfügbar.

Datenschutzexperten hatten erhebliche Zweifel an den Rechtsgrundlagen der Verteilung – "eindeutig unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig", nannte die Deutsche Vereinigung für Datenschutz die Maßnahme. Auch die Deutsche Stiftung Datenschutz kommentierte, die Kontaktverfolgung von Corona-Infizierten sei allein Sache der Gesundheitsämter. Das Gesundheitsministerium hingegen sah die Maßnahme vom Infektionsschutzgesetz und dem Wohn- und Teilhabegesetz gedeckt.

Dieser Bewertung folgte der Landesdatenschutzbeauftragte in seiner Prüfung. Er habe empfohlen "zu prüfen, inwieweit mittelfristig ein Verfahren eingerichtet werden kann, das eine wechselseitige datenschutzgerechte Kommunikation zwischen den WTG-Behörden und den Pflegeeinrichtungen gewährleistet".

Verwendete Quellen
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