Mord an Walter Lübcke Verteidigung stellt Anzeige wegen Geheimnisverrats
Zuletzt wurden mutmaßliche Details aus dem Geständnis von Stephan E. bekannt. Wer aber brachte sie ans Licht? Der Anwalt des mutmaßlichen Lübcke-Mörders hat deshalb Anzeige erstattet.
Im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geht die Verteidigung des mutmaßlichen Täters in die Offensive. Der neue Anwalt des dringend tatverdächtigen Stephan E. hat Strafanzeige wegen Verdachts des Geheimnisverrats gegen Unbekannt erstattet. Das teilte der Dresdner Jurist Frank Hannig auf seiner Webseite mit. Zunächst hatte der "Spiegel" berichtet. Hintergrund sind jüngste Veröffentlichungen von Details aus dem Geständnis von E., das dieser vor einer Woche zurückgezogen hat.
Nach einem Bericht von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR soll Stephan E. in dem Geständnis angegeben haben, mindestens zweimal kurz vor der Umsetzung der Tat gestanden zu haben: 2017 und 2018. In beiden Fällen sei er mit einer Waffe in der Tasche zum Haus Lübckes gefahren. Beide Male sei er froh gewesen, die Tat nicht beendet zu haben, soll der 45-Jährige angegeben haben.
Nach Ansicht von Hannig können diese Informationen "nach Lage der Dinge nur aus der Originalen Ermittlungsakte der Generalbundesanwaltschaft stammen". In seinem Statement mutmaßt der Anwalt, es müsse jemanden innerhalb der Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringe.
Er und sein Team wollten aber nicht hinnehmen, dass die Öffentlichkeit geheime Akteninhalte kenne, schreibt Hannig. Das mache eine faire und rechtsstaatliche Suche nach der Wahrheit unmöglich. Die früheren Anwälte von E. nahm Hannig im "Spiegel" von den Verdächtigungen aus. Sie hätten keinen Zugang zu den genannten Akten gehabt.
Für die Ermittler ändert das nichts
Der 45-jährige E. hatte zunächst zugegeben, Lübcke getötet zu haben. Bei einem Termin beim Haftrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) widerrief er dieses Geständnis später. Für die Ermittler ändert das nichts am dringenden Tatverdacht. Sie gehen nach Informationen aus Justizkreisen davon aus, dass das Geständnis in einem Prozess gegen E. problemlos verwertbar wäre. Dieser habe in seiner ursprünglichen Aussage Täterwissen offenbart. An seiner Täterschaft bestünden deshalb keine Zweifel.
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E. hatte den Ermittlern sein Waffenversteck verraten und auch die Namen zweier Männer genannt, über die er 2016 an die spätere Tatwaffe gekommen sei. Elmar J. und Markus H. wird deshalb Beihilfe zum Mord vorgeworfen, sie sitzen ebenfalls in U-Haft.
- Nachrichtenagentur dpa