Viele Sitze, zu wenig Kandidaten AfD hat in vier Ost-Ländern zu wenig Kandidaten
Dresden/Erfurt (dpa) - Nach der Kommunalwahl kann die AfD in vier der fünf ostdeutschen Bundesländer nicht alle ihre Sitze in den Städte- und Gemeindevertretungen besetzen. Nach Sachsen gibt es auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg zu wenig Kandidaten für die gewonnenen Mandate.
Der Thüringer AfD seien bislang vier Kommunen bekannt, in denen die Zahl der Bewerber nicht für die Sitze ausreiche, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Auch in Sachsen-Anhalt habe die Partei in Einzelfällen mehr Sitze in den Räten errungen, als sie mit Kandidaten besetzen könne, sagte Landeschef Martin Reichardt.
Dem Landesverband Brandenburg fehle noch ein landesweiter Überblick. Nach Angaben von Sprecher Detlev Frye hätte die Partei zum Beispiel in Luckenwalde (Teltow-Fläming) Stimmen für vier Mandate erreicht, jedoch nur zwei Kandidaten gehabt. Die Partei hatte bei den Kommunalwahlen in Brandenburg 15,9 Prozent der Stimmen erreicht. Die AfD mit etwa 1600 Mitgliedern hatte rund 600 Kandidaten nominiert.
Wie viele Fälle es genau sind, war auch in Sachsen-Anhalt noch nicht bekannt. Den veröffentlichten Wahlergebnissen zufolge ist dort zum Beispiel Aschersleben betroffen. Im Stadtrat stehen der AfD fünf Sitze zu, es gab jedoch nur einen Kandidaten. Vier Sitze bleiben deshalb unbesetzt. Nach Angaben der Landeswahlleitung gibt es keine Übersicht fürs ganze Land, wo solche Fälle noch vorgekommen sind.
In Thüringen bleiben laut Landesverband AfD-Sitze in Arnstadt (Ilm-Kreis), Bleicherode (Kreis Nordhausen), Bad Salzungen und Wutha-Farnroda (beide Wartburgkreis) leer. "Damit haben wir gerechnet, weil wir in einigen Regionen nur kurze Listen eingereicht haben", sagte der Sprecher.
Sachsens AfD hatte zuvor bereits beklagt, Sitze in den kommunalen Vertretungen zum Beispiel in Oppach (Landkreis Görlitz) sowie Heidenau, Müglitztal und Gottleuba-Berggießhübel (alle Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) nicht besetzen zu können. Laut Landeschef Jörg Urban würden sich mögliche Bewerber nicht zur Wahl stellen, weil sie berufliche Nachteile und Diffamierungen fürchteten, wenn sie als parteilose Kandidaten auf den Listen der AfD antreten.