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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Terror- und Spionageverdacht Bundesanwaltschaft ermittelt gegen mutmaßliche Iran-Agenten
In Deutschland wird gegen mehrere Personen ermittelt, die als iranische Agenten arbeiten sollen. Aus einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gehen auch bereits erhobene Anklagen hervor.
Die Bundesanwaltschaft führt derzeit mehrere Ermittlungsverfahren gegen Personen, die für iranische Geheimdienste arbeiten sollen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die t-online.de vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Diplomaten Assadollah A., der verdächtigt wird, einen Bombenanschlag in Frankreich in Auftrag gegeben zu haben. Weitere Verfahren richten sich gegen mutmaßliche Agenten, die Institutionen und Personen in Deutschland ausgespäht haben sollen. Erst am Dienstag war außerdem Bundeswehrberater Abdul Hamid S. wegen mutmaßlicher Spionage für den Iran festgenommen worden. Unklar ist, ob es weitere Verfahren gibt.
Oppositionelle und Kritiker ausgespäht
Den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zufolge wurden seit 2003 in Deutschland insgesamt vier Anklagen gegen sechs mutmaßliche iranische Agenten erhoben. Die Anklagen im Jahr 2006 und 2008 hatten die Beschaffung von Rüstungsmaterialien und die Unterstützung des iranischen Raketenprogramms zum Gegenstand. Jüngste Anklagen im Jahr 2016 hingegen enthielten den Vorwurf der Ausspähung von Oppositionellen und Kritikern. Der Bundesregierung lägen aktuell aber keine Hinweise zu konkreten Gefahren für iranische Oppositionelle in Deutschland vor.
"Dass die Bundesregierung keine Hinweise auf mögliche Anschlagspläne des iranischen Geheimdienstes auf in Deutschland lebende Exil-Oppositionelle hat, ist eine gute Nachricht", sagte dazu Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, zu t-online.de. "Der iranische Geheimdienst hat eine lange Tradition von politischen Morden an exilierten Oppositionellen. Als bekanntestes Beispiel sei das Mykonos-Attentat erwähnt." Bei dem Attentat 1992 in Berlin hatte der iranische Geheimdienst vier Menschen in einem griechischen Restaurant erschossen.
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"Grundsätzlich darf es ausländischen Geheimdiensten nicht erlaubt werden, Exil-Oppositionelle in Deutschland zu verfolgen – und zwar unabhängig davon, wie diese Oppositionsgruppierungen politisch einzuordnen sind", sagte Jelpke weiter. "Das gilt für die Geheimdienste des Mullah-Regimes genauso wie für die Spione des türkischen Präsidenten Erdogan." Sie selbst sehe iranische Oppositionsgruppen wie Volksmudschahedin und monarchistische Schah-Anhänger allerdings nicht als Alternative zum Regime in Teheran.
- eigene Recherchen