Nach Tötung in Chemnitz Durchsuchung bei Bremer Politiker wegen Chemnitz-Haftbefehl
Nach der Messerattacke in Chemnitz gelangte der Haftbefehl ins Internet. In Bremen sind Ermittler gegen einen rechtsextremen Politiker und Bundespolizisten vorgegangen. In Bayern laufen Ermittlungen gegen einen AfD-Abgeordneten an.
Nach der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Haftbefehls im Fall des Chemnitzer Tötungsdeliktes geht die Bremer Staatsanwaltschaft gegen einen Bremer Bürgerschaftsabgeordneten vor. Der Landespolitiker Jan Timke stehe im Verdacht, den Haftbefehl auf Facebook weiterverbreitet zu haben. "Wir haben einen Hinweis bekommen", so Oberstaatsanwalt Frank Passade. Es steht eine Strafe von bis zu einem Jahr auf das Veröffentlichen.
Timke ist Bundespolizist und Mitglied der rechtsextremen Wählervereinigung "Bürger in Wut". Timkes Dienstverhältnis bei der Bundespolizei ruht, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Die Ermittler durchsuchten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch die Wohnung des Mannes in Bremerhaven. Darüber hatte zunächst Radio Bremen berichtet.
Timke räumt Teilen ein
Timke entfernte den Haftbefehl von seiner Facebook-Seite. Timke räumte am Mittwoch Nachmittag in einer Pressekonferenz ein, dass er den Haftbefehl gepostet hat. Für das Leak sei er aber nicht verantwortlich. Der Haftbefehl sei bereits von vielen anderen Personen in sozialen Netzwerken geteilt worden und auch bei "Focus online" in einem Video zu sehen. Timke unterstellte, es gehe darum, einen unbequemen Oppositionspolitiker zu diskreditieren.
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Völlig ohne Unkenntlichmachung hatte auch der bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka den Haftbefehl getwittert. Er hatte ihn kurze Zeit später gelöscht. Die Staatsanwaltschaft Landshut, dem Wahlkreis von Protschka, hat nach Angaben eines Sprechers seit Mittwochmittag davon Kenntnis. Erst durch eine Medienanfrage habe man davon erfahren. Der Fall werde nun geprüft.
Nach Informationen von t-online.de sind bei verschiedenen Polizeidienststellen in Deutschland Strafanzeigen gegen Protschka erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft kann aber zunächst nur Vorermittlungen führen, weil der bayerische Politiker als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt.
Der "Tagesspiegel" berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Dresden inzwischen eine Reihe von Personen identifiziert hat, die das Dokument im Netz verbreitet haben und die Fälle prüft.
Die Absicht, ein Ermittlungsverfahren zu führen, muss dem Abgeordneten und dem Bundestag mitgeteilt werden, frühestens 48 Stunden später darf formell ein Ermittlungsverfahren geführt werden. Für Durchsuchungen und Anklageerhebungen oder den Erlass eines Strafbefehls ist ein Beschluss des Bundestags nach einer Empfehlung des Immunitätsausschusses nötig. Dabei wird der Strafvorwurf nicht thematisiert und die Stichhaltigkeit möglicher Vorwürfe nicht geprüft.
Wie der Haftbefehl ursprünglich überhaupt ins Internet gelangt war und weiterverbreitet werden konnte, ist weiter unklar. Das teilweise geschwärzte Dokument wurde unter anderem auf Internetseiten der rechtspopulistischen Gruppe Pro Chemnitz, einem Kreisverband der AfD sowie des Pegida-Gründers Lutz Bachmann verbreitet.
Bis zu ein Jahr Haft möglich
Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens – wie einen Haftbefehl – veröffentlicht, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".
Am Sonntag war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden. Ein Iraker und ein Syrer sitzen als Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Nach der Tat zogen überwiegend rechte Demonstranten durch die Stadt, einige griffen Ausländer an.