t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Urteilgegen Gruppe Freital: Lange Haftstrafen für Mitglieder


Prozess gegen Gruppe Freital
Lange Haftstrafen für rechtsextreme Terrorgruppe

Von afp, dpa
Aktualisiert am 07.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Die acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital wurden wegen Anschlägen auf Flüchtlingsheimen zu bis zu zehnjährigen Haftstrafen verurteilt.Vergrößern des Bildes
Die acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital wurden wegen Anschlägen auf Flüchtlingsheimen zu bis zu zehnjährigen Haftstrafen verurteilt. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-bilder)

Das Oberlandesgericht Dresden hat sein Urteil gegen die Gruppe Freital gefällt. Die Angeklagten, Mitglieder der

Wegen Sprengstoffanschlägen auf Asylheime und politische Gegner in Sachsen sind acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach nach einjähriger Prozessdauer sämtliche Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig und verhängte Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Wegen Rädelsführerschaft erhielten die Angeklagten Timo S. und Patrick F. mit zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren die höchsten Strafen.

Die einzige Frau in der Gruppe, die 29-jährige Maria K., wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die übrigen vier Verurteilten im Alter von 27, 30, 39 und 40 Jahren erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und fünf Jahren. Sie alle sitzen bereits seit November 2015 beziehungsweise Frühjahr 2016 in Untersuchungshaft.

Die acht Angeklagten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren mussten sich für insgesamt fünf in Freital und Dresden verübte Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verantworten. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen unter anderem die Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mord vor und hatte Freiheitsstrafen zwischen elf und fünf Jahren gefordert.

Die Verteidigung wies sowohl den Vorwurf der Bildung und Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe als auch den des versuchten Mordes als überzogen zurück und verlangte deutlich geringere Strafen.

Verwendete Quellen
  • AFP
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website