Aktivistin kassiert Aufenthaltsverbot Österreich schmeißt "Klima-Shakira" raus

Eine deutsche Aktivistin stellt nach Ansicht einer österreichischen Behörde eine "erhebliche Gefahr" dar. Nun soll "Klima-Shakira" das Land verlassen.
Das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat der deutschen Aktivistin Anja Windl ein befristetes Aufenthaltsverbot erteilt. Die wegen ihres Aussehens von Boulevardmedien "Klima-Shakira" genannte Studentin darf sich demnach zwei Jahre lang nicht in Österreich aufhalten. Nach Ansicht der Behörde stellt sie eine "tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" dar.
Seit 2022 hatte sich die 28-Jährige wiederholt an Klebe-Aktionen der "Letzten Generation" beteiligt und war in Österreich zu einer Galionsfigur der Gruppierung geworden. Sie saß mehrere Wochen in Haft, weil sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt hatte.
Das Verfahren des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gegen sie läuft schon länger. 2023 hatte sich die Aktivistin noch relativ entspannt gezeigt, aber auch durchblicken lassen, dass sie eine Ausweisung hart treffen würde, weil sie in Österreich studiert und dort seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt hat. Mehr dazu lesen Sie hier.
"Völlige Sanktionsresistenz"
Dann löste sich die "Letzte Generation" im Sommer 2024 auf, woraufhin das BFA zunächst keine Gefahr mehr in Windl sah. Allerdings beteiligte sie sich auch danach noch an politischem Protest: Im Januar beschmierte sie mit anderen die Parteizentrale der konservativen ÖVP, als sich diese mit der rechtsradikalen FPÖ zu Koalitionsverhandlungen traf. Zudem soll sie Schriftstücke österreichischer Behörden an Nutztiere verfüttert und sich dabei gefilmt haben.
Laut "Spiegel" dürften diese Protestaktionen ausschlaggebend für die Wiederaufnahme des Aufenthaltsverbotsverfahrens gewesen sein. Windl weise eine "völlige Sanktionsresistenz" auf, hieß es.
Aktivistin legt Beschwerde ein
Der Anwalt der 28-Jährigen konterte: "Das BFA erlässt in der Regel Aufenthaltsverbote bei Leuten, die wegen Straftaten von einem Gericht verurteilt wurden", erklärte er laut "Spiegel". Doch Windl sei nicht strafrechtlich verurteilt worden, die Verfahren würden noch laufen. Anwalt Ralf Niederhammer: "In diesem Fall hat das BFA die ganze aktivistische Laufbahn von Frau Windl beurteilt."
Die Aktivistin selbst hat sich mittlerweile auch zu Wort gemeldet. Der "Bild"-Zeitung sagte sie, sie sei irritiert von dem Bescheid und werde notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Vorerst werde sie sich nun zurückhalten: "Sollte ich weiter protestieren, dann werde ich sofort abgeschoben. Also halte ich jetzt erst mal die Füße still."
Der "Spiegel" und die "Bild"-Zeitung berichten übereinstimmend, Windl wolle Beschwerde gegen den BFA-Bescheid einlegen. Dies hätte aufschiebende Wirkung.
- spiegel.de: "Deutsche Klimaaktivistin soll Österreich verlassen"
- bild.de: "Österreich schmeißt Klima-Shakira raus"