Hamburger Edeka-Messerangreifer Geständnis reicht nicht zur Anklage als Terrorist

Er wollte als "Märtyrer" sterben und stach im Juli in einem Hamburger Supermarkt wahllos auf Kunden ein. Die Bundesanwaltschaft hält Ahmad A. dennoch nicht für einen Terroristen.
Der Messerangreifer von Hamburg ist wegen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagt worden. Eine Anklage wegen Terrorismusverdachts wurde nicht erhoben.
"Beitrag zum weltweiten Dschihad"
Der Palästinenser aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sehe seine Tat zwar als "Beitrag zum weltweiten Dschihad", eine Verbindung zu einer Terrororganisation gebe es aber nicht, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit.
Der Beschuldigte Ahmad A. hatte laut Anklage am 28. Juli 2017 in einer Hamburger Edeka-Filiale einen Mann erstochen und sieben weitere Menschen verletzt. Medienberichten zufolge gestand er, dass er damals möglichst viele "Christen und Jugendliche" habe töten und dann als "Märtyrer" habe sterben wollen.
Täter war der Polizei bekannt
A., der in Hamburg in Untersuchungshaft sitzt, war den Sicherheitsbehörden im Vorfeld seiner tödlichen Bluttat als Islamist bekannt. Nach Behördenangaben gab es Hinweise auf eine Radikalisierung des ausreisepflichtigen Manns, weshalb Polizei und Verfassungsschutz mit ihm in Kontakt standen. Zudem war A. als "psychisch labil" eingestuft.