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Bundesrat billigt Cannabis-Grenzwert am Steuer


3,5 Nanogramm
Bundesrat billigt Cannabis-Grenzwert am Steuer

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0480140701Vergrößern des BildesGras am Steuer (Symbolbild): Der Bundesrat hat die Bestimmungen für Cannabis im Verkehr angepasst. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
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Der Bundesrat hat neue Bestimmungen für den Konsum von Cannabis am Steuer getroffen. Die Grenzregelungen orientieren sich an den Beschränkungen für Alkohol.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer kommen neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer.

3,5 Nanogramm THC als Grenzwert

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert.

Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel 1.000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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