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Erste Urteile nach Farbattacke auf Brandenburger Tor


Letzte Generation
Erste Urteile nach Farbattacke auf Brandenburger Tor

Von dpa
Aktualisiert am 23.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Brandenburger TorVergrößern des Bildes
Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation sprühten das Brandenburger Tor im vergangenen September mit oranger Farbe an. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa-bilder)

Die Empörung nach der Farbattacke auf das Wahrzeichen der Hauptstadt war groß und die Reinigungsarbeiten dauerten lang. Nun gibt es die ersten Urteile.

Rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor sind drei Klimaaktivisten jeweils zu Bewährungsstrafen von acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die 22, 28 und 64 alten Angeklagten hatten zuvor gestanden, das Berliner Wahrzeichen am 17. September 2023 angesprüht zu haben. Angesichts der Klimakatastrophe habe es sich bei der Aktion um einen "angemessenen und notwendigen Protest" gehandelt.

Das Gericht widersprach dieser Haltung. Es handele sich nicht um einen "geeigneten oder angemessenen Protest". Die Klimademonstranten hätten in Kauf genommen, dass das Brandenburger Tor beschädigt wird. Bei seinem Urteil ging das Gericht von einem Schaden von etwa 110.000 Euro aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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