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AfD-Politiker Jens Maier muss in vorzeitigen Ruhestand


BGH-Entscheidung
AfD-Politiker Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten

Von dpa, afp, csi

Aktualisiert am 05.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Jens Maier (Archivbild): Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht mehr als Richter arbeiten.Vergrößern des Bildes
Jens Maier (Archivbild): Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht mehr als Richter arbeiten. (Quelle: Sven Ellger/imago-images-bilder)

Der Fall könnte ein Präzedenzfall werden: Jens Maier, AfD-Politiker und ehemaliger Obmann beim völkisch-nationalen "Flügel", muss in den vorzeitigen Ruhestand.

Der AfD-Politiker Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass der frühere Bundestagsabgeordnete nicht mehr als Richter arbeiten darf und wies die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurück.

Dieses hatte die Versetzung des 61-Jährigen im vergangenen Dezember für zulässig erachtet und dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen unter anderem auch in sozialen Medien begründet. Das Urteil enthalte keine Rechtsfehler, befand nun der BGH.

Maier war Obmann des "Flügels"

Maier ist in Bremen geboren, studierte Jura und war bis 2017 Richter am Landgericht Dresden. Dort kümmerte er sich um Zivilrechtssachen, er war Notarprüfer und Referendar-Ausbilder. Im Jahr 2013 trat er der AfD bei. Mit dem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 ruhte sein Richteramt vorzeitig.

Der 61-Jährige war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten "Flügels" der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem er 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.

Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestages und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Mehr zu den Hintergründen der Gerichtsentscheidung lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • eigene Recherche
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