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Bauernproteste – Klöckner-Vorschlag : Mehr Geld für Essen ausgeben? Kann nicht jeder


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Vorschlag von Klöckner
Mehr Geld für Essen ausgeben? Der Plan hat einen Haken


Aktualisiert am 17.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann zählt Kleingeld: Mehr Geld fürs Essen ausgeben? Kann sich nicht jeder leisten.Vergrößern des Bildes
Ein Mann zählt Kleingeld: Mehr Geld fürs Essen ausgeben? Kann sich nicht jeder leisten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Deutschlands Landwirte fürchten um ihre Existenz. Die zuständige Ministerin Julia Klöckner steht unter Druck. Unter anderem fordert sie von den Verbrauchern, mehr Geld für ihr Essen auszugeben. Das kann sich nicht jeder leisten.

Deutschlands Landwirte sind laut: Mit schwerem Gerät machen sie ihrem Ärger im politischen Berlin Luft. Sie wollen feste Zusagen, Planungssicherheit, Wertschätzung – und Geld. Viel zu wenig bekommen sie für ihre Produkte. Auf der anderen Seite stehen zwingende Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz und der Wunsch der Verbraucher, so wenig wie möglich zu zahlen. Die Landwirtschaftsministerin plädiert im Interview mit t-online.de dafür, dass die Deutschen mehr Geld fürs Essen ausgeben. Doch für einige ist das nicht so einfach.

Laut Eurostat betrug im Jahr 2018 der Anteil für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke an den privaten Konsumausgaben hier zu Lande knapp elf Prozent. Dieser Anteil ist mit Blick auf die Vorjahre konstant. Geringer ist der Anteil nur in Österreich, Luxemburg, Irland und Großbritannien. Der EU-Durchschnitt liegt mit mehr als zwölf Prozent darüber. Spitzenreiter ist Rumänien: Knapp 28 Prozent des Einkommens werden dort durchschnittlich für Nahrungsmittel ausgegeben. Mit einigem Abstand folgt Litauen auf Platz zwei – knapp 21 Prozent sind es dort.

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Obwohl der Anteil der Kosten für Lebensmittel in Deutschland vergleichsweise gering ist, ist es auch hier für viele Menschen schwer, sich ausgewogen zu ernähren. Etwa für Geringverdiener, arme Rentner – und Hartz-IV-Empfänger.

Hartz-IV-Satz minimal gestiegen – pro Tag um wenige Cent

432 Euro beträgt der Regelsatz seit dem 1. Januar 2020. Er wurde mit acht Euro um zwei Prozentpunkte erhöht. In einer Bedarfsgemeinschaft beträgt der Satz derzeit 389 Euro pro Monat. Die Anpassungen orientieren sich an der Preis- und Nettolohnentwicklung. Die Summe soll die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (nicht aber Heizkosten) und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens decken – außerdem zum Teil auch die Kosten für die soziale und kulturelle Teilhabe. Kosten für das Wohnen werden zusätzlich im angemessenen Rahmen übernommen.

Bei einem Monat mit 30 Tagen stehen den Empfängern für all das 14,40 Euro pro Tag zur Verfügung. Der Regelsatz für Minderjährige in Empfängerfamilien ist noch etwas geringer: 308 Euro pro Monat für Kinder unter 14 Jahren, 328 Euro für 14- bis 18-Jährige. Alleinerziehende, Schwangere und andere Menschen mit Mehrbedarf bekommen zusätzliche Leistungen. Auch einmalige Zahlungen für besondere Aufwendungen sind möglich. So soll ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gewährleistet werden, heißt es von der Bundesregierung.

Der Regelsatz für Erwachsene sieht im Monat 150,60 Euro für Nahrung und alkoholfreie Getränke vor, etwas über ein Drittel der Gesamtsumme. Auf den Tag gerechnet sind das etwa fünf Euro – für drei Mahlzeiten. Eine ausgewogene Ernährung ist mit dieser Summe kaum möglich. Darüber berichtete t-online.de bereits im März 2018 – trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Satzes stehen den Menschen nur wenige Cent pro Tag mehr zur Verfügung. Jede Preiserhöhung hat für Bedürftige eine enorme Auswirkung. Steigen die Kosten ohne entsprechende Anpassungen in einem Bereich, muss in einem anderen eingespart werden. Da der Bedarf jedoch minutiös ermittelt wird, ist das kaum möglich.

Verwendete Quellen
  • Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Regelsatz ALG II
  • Eigene Recherche
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