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Baden-Württemberg: Frau aus Ukraine bietet Russland-Sender an – Haft droht


Razzia in Baden-Württemberg
Paar bietet Russen-TV an – Haft droht

Von t-online, mtt

27.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders RT im Fenster eines Büros des Senders (Archivbild): In der EU ist das Programm verboten.Vergrößern des Bildes
Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders RT im Fenster eines Büros des Senders (Archivbild): In der EU ist das Programm verboten. (Quelle: Pavel Golovkin)

Ein Ehepaar setzte sich über ein EU-Verbot hinweg – und nahm Zehntausende Euro ein, indem es russische TV-Sender über das Internet anbot.

In Baden-Württemberg ermitteln Staatsanwaltschaft und Zollfahndung gegen ein Ehepaar, das russische Fernsehsender im Internet übertragen und von Kunden Geld für ihr Streaming-Angebot verlangt haben soll. Wie die Behörden am Freitag mitteilten, rückten die Beamten am Donnerstag zur Hausdurchsuchung bei dem Paar an.

Unter Verdacht stehen demnach ein 37 Jahre alter Deutscher und seine 42 Jahre alte ukrainische Frau. Die beiden sollen gegen EU-Sanktionen verstoßen haben, indem sie unter anderem sanktionierte Sender wie "Rossiya 1" und "RT" übertrugen.

120.000 Euro eingefroren, Gefängnis droht

Bei der Razzia beschlagnahmten die Beamten laut der Staatsanwaltschaft Karlsruhe umfangreiches technisches Equipment, schriftliches Beweismaterial sowie 40.000 Euro in bar. Die Ermittler vermuten, dass das Paar bisher rund 120.000 Euro eingenommen hatte. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ in dieser Höhe Vermögensarreste. Auch die Internetadresse, über die der IP-TV-Dienst erreichbar war, wurde beschlagnahmt.

Das Paar soll das Streaming mindestens seit Anfang 2022 angeboten haben, hieß es. Russland hatte die Ukraine im Februar 2022 angegriffen. Um zu verhindern, dass russische Kriegspropaganda und Desinformation rund um den russischen Angriffskrieg in der Ukraine in der EU verbreitet werden, haben die Mitgliedstaaten etlichen Medien die Lizenz entzogen.

Neben der Karlsruher Staatsanwaltschaft ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart. Das Ehepaar befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Aber bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Tatbegehung drohe den Verdächtigen nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, teilten Zoll und Staatsanwaltschaft mit.

Verwendete Quellen
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