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Nach der Bundestagswahl: Das ist der Zeitplan für die Parteien


Zeitplan für die Parteien
So geht es nach der Bundestagswahl weiter

Von dpa
Aktualisiert am 24.02.2025 - 12:08 UhrLesedauer: 2 Min.
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Am Sonntag wurde ein neuer Bundestag gewählt (Archivfoto): Die Union hat die Wahl gewonnen, nun stehen Koalitionsverhandlungen bevor. (Quelle: Thomas Trutschel/imago-images-bilder)
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Nach der Bundestagswahl steht die nächste Aufgabe an: die Bildung einer neuen Regierung. Bis dahin sind viele Schritte zu absolvieren. Zeitliche Vorgaben gibt es kaum.

Die Bundestagswahl ist vorbei, doch ruhiger wird es in der Politik vorerst nicht. Im politischen Berlin hat bereits geschäftiges Treiben eingesetzt. Der Wahlausgang wird beraten, die neuen Bundestagsfraktionen konstituieren sich, Sondierungen für mögliche Koalitionen laufen an. Wie lange sich das hinziehen wird, ist unklar. Das Grundgesetz gibt nur eine einzige Frist vor.

Betriebsamkeit gleich nach dem Wahltag

24. Februar: Am heutigen Montag nach der Wahl analysieren die Führungsgremien aller Parteien das Wahlergebnis. Nach und nach treten die Spitzenkandidaten und Parteispitzen dabei vor die Presse und ordnen das Wahlergebnis ein.

25. Februar: Am Dienstag treten die meisten Bundestagsfraktionen zusammen – in der Regel mit den neuen und mit den ausscheidenden Abgeordneten. Dabei werden die Fraktionsvorstände neu gewählt. Bei der Union wollen CDU und CSU ihre Fraktionsgemeinschaft neu besiegeln.

Schneller Beginn der Sondierungen zu erwarten

Schnell danach werden erst Sondierungen und dann Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung beginnen. CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits erklärt, noch in dieser Woche die Gespräche beginnen zu wollen. Dabei werden nach aktuellem Stand wohl die Union und die SPD die Gespräche aufnehmen.

Wie lange es dauern wird, bis eine neue Regierung steht, ist hingegen schwer kalkulierbar. Auch weil es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie die einzelnen Parteien einen Koalitionsvertrag von der eigenen Basis absegnen lassen: Mit einem Parteitag geht es schnell, eine Mitgliederbefragung dauert dagegen länger.

Zusammentreten des neu gewählten Bundestages

25. März: Dies ist der einzige gesetzlich vorgegebene Stichtag: Nach Artikel 39 Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten.

Das wäre spätestens der 25. März. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In dieser Sitzung fallen bereits Personalentscheidungen: Die Abgeordneten wählen eine neue Präsidentin oder einen Präsidenten sowie dessen Stellvertreter. Dazu muss noch keine neue Regierung im Amt sein.

Neue und alte Regierung

20./21. April (Ostern): Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat wiederholt die Hoffnung geäußert, im Fall eines Wahlsieges bis Ostern eine Regierung bilden zu können.

Bis dahin wäre Deutschland nicht regierungslos oder handlungsunfähig. Das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister endet nach Artikel 69 Grundgesetz zwar mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird den Kanzler dann aber bitten, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen, wozu dieser nach Artikel 69 verpflichtet ist. Auch die Ministerinnen und Minister bleiben geschäftsführend im Amt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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